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Interkontinentaler Ballistischer Raketenkomplex (mobil auf Eisenbahn) RT-23 "Molodec" (NATO: SS-24 "Scalpel"). Nach dem START-2-Vertrag von 1993 sollten zwar alle Raketen RT-23 mit Mehrfach­spreng­köpfen bis 2003 aus der Bewaffnung genommen und vernichtet werden. Doch trat dieser Vertrag nicht in Kraft. Im Zeitraum von 2003 bis 2007 wurden dennoch alle Züge und Startanlagen vernichtet, - außer einem. Dieser befindet sich demilitarisiert auf dem Warschauer Bahnhof in St. Petersburg als Museums­exponat. (Fotos: Anett Lemcke, 22.03.2009; zur Vergrößerung anklicken)



Vom Rüstungswettlauf zum Abrüstungswettlauf
–   oder ein Fallstrick für Russland

Originaltitel: От гонки вооружений к гонке разоружений, или Петля для России

Autor: Михаил Арутюнович Кардашев
Quelle: http://nvo.ng.ru/concepts/2009-11-27/1_gonka.html

Übersetzung: Egbert Lemcke


Der Autor Michail Arutjunowitsch Kardaschew arbeitete über 20 Jahre im Zentralen wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Maschinenbau (http://www.tsniimash.ru/). Dieses im Moskauer Gebiet in Koroljew ansässige Institut steht unter Führung der Föderalen Kosmosagentur und befasst sich u.a. mit Systemanalysen und Programm­entwicklungen auf dem Gebiet der Raketen-Kosmos-Technik, sowie mit der Steuerung von Satelliten und Orbitalstationen. Kardaschew arbeitete als Leiter für wissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiet von Systemanalysen. Er ist Autor mehrerer Artikel auf dem Gebiet der strategischen Raketenbewaffnung.

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Am 5. Dezember 2009 lief der 1991 abgeschlossene und 1994 in Kraft getretene Vertrag über die Begrenzung und Reduzierung der strategischen Offensivbewaffnung (START-1, Strategic Arms Reduction Treaty, E.L.) aus. Gegenwärtig noch dauern die Verhandlungen für einen Folgevertrag an. Aus diesem Anlass ist es angebracht, an einige Fakten und Ereignisse zu erinnern, die der Unterzeichnung dieses Dokuments vorausgingen.



Ausweitung und Reduzierung

Nachdem das Atomwaffenmonopol der USA im Jahre 1949 gebrochen werden konnte, waren diese noch über weitere 40 Jahre der UdSSR bezüglich der Anzahl der entfalteten strategischen nuklearen Gefechtsladungen überlegen. Wobei diese Überlegenheit in den 50er und zu Beginn der 60er Jahre erdrückend war. So verfügten die USA 1955 gegen­über der UdSSR über die 56fache Anzahl entfalteter strategischer Nuklearladungen, - 1960 noch über die 17fache. Die zahlenmäßige Überlegenheit der USA gegenüber die UdSSR bei nuklearen Bewaffnungen, welche gegen Objekte auf dem Territorium der Gegenseite eingesetzt werden konnten, war noch bedeutender aufgrund des Vorhanden­seins von trägergestützten nuklearen Fliegerkräften und taktischen Nuklearwaffen in Europa.

Um die bestehende Überlegenheit der USA zu überwinden, unternahm die UdSSR alles Mögliche. Im Ergebnis dessen wurde zu Beginn der 70er Jahre eine militär-strategische Parität erzielt – ein Zustand, bei dem jede der Seiten, sofern diese einen nuklearen Erstschlag ausführte, garantiert einem nuklearen Antwortschlag mit für sie unvertretbaren Verlusten ausgesetzt war. Die Seiten verfügten also über die Fähigkeit zur gegenseitigen nuklearen Zügelung. Das Bestehen der militär-strategischen Parität war ein Schlüssel­faktor zur Gewährleistung von strategischer Stabilität. Bezüglich der Anzahl von Gefechts­ladungen, die auf strategischen Trägern entfaltet waren, verfügten die USA jedoch über eine zweifache Überlegenheit. Aber, bei solchen qualitativen Charakteristika strategischer Offensivwaffen, wie der Treffergenauigkeit, der Ausstattung der ballistischen Raketen mit individuell lenkbaren Mehrfachsprengköpfen, der maximalen Reichweite von Ballistischen Raketen auf U-Booten (SLBM - Submarine Launched Ballistic Missile, E.L.), der Ge­räuschentwicklung und der operativen Einsatzkoeffizienten der Träger-U-Boote und einer Reihe weiterer Faktoren waren die USA weiterhin überlegen.

Die weitere quantitative Ausweitung der strategischen nuklearen Bewaffnungen brachte weder der einen, noch der anderen Seite einen bedeutenden zusätzlichen Vorteil, weil die Anzahl der entfalteten Nuklearladungen bereits das erforderliche Niveau für einen unvertretbaren Verlust durch einen Antwortschlag mehrfach überstieg. Allein das Vorhan­densein eines umfangreichen nuklearen Arsenals erhöhte die mit ihrer Unterhaltung verbundenen Risiken. Nicht auszuschließen war das Risiko der unbeabsichtigten Ent­fesselung eines Nuklearkrieges im Ergebnis einer falschen Lageeinschätzung sowie durch technische Fehler, beispielsweise durch eine fehlerhafte Auslösung des Systems der Warnung vor einem Raketenüberfall. Unter diesen Bedingungen gelangten die Seiten zu einer vertraglichen Beschränkung und Reduzierung der strategischen Offensiv­bewaff­nungen unter gleichzeitiger Einführung von Beschränkungen auf territoriale Raketenab­wehrsysteme.

Zu Beginn der 70er Jahre entwickelten die UdSSR und die USA eine abgestimmte Po­sition über den destabilisierenden Charakter dieser Systeme. Im Ergebnis wurde 1972 der unbefristete Vertrag über die Beschränkung der Raketenabwehrsysteme (ABM-Vertrag, Anti-Ballistic Missiles, E.L.) geschlossen und 1974 ein Protokoll dazu unterzeichnet. Darin wurden quantitative Begrenzungen für die Anzahl der Abwehrraketen und der Gebiete für deren Stationierung eingeführt, sowie ein Verbot für die Schaffung, Erprobung und Ent­faltung von see-, luft-, kosmos- und mobilen landgestützten Raketenabwehrsystemen. Ebenso verboten war deren Stationierung außerhalb der nationalen Territorien. Dieser Vertrag schuf die Möglichkeit für eine Reduzierung von strategischen Offensivwaffen.

Mit dem 1972 zwischen der UdSSR und den USA geschlossenen so genannten Zeitwei­ligen Abkommen über die Beschränkung der strategischen Bewaffnungen (SALT 1 - Strategic Arms Limitation Talks, E.L.) wurden erstmals Begrenzungen für die Anzahl der Interkontinentalen Ballistischen Raketen (ICBM - Inter Continental Ballistic Missile, E.L.) und der Ballistischen Raketen auf U-Booten (SLBM - Submarine Launched Ballistic Missile, E.L.) der Seiten eingeführt. Bis 1985 wurde bezüglich der Anzahl der auf strate­gischen Trägermitteln entfalteten nuklearen Gefechtsladungen eine annähernde Gleichheit zwischen den USA und der UdSSR erzielt (deren Anzahl belief sich entsprechend auf etwa 11000 und 10000 Einheiten). 1987 wurde der Vertrag über die Eliminierung von Raketen mittlerer und kurzer Reichweite (INF-Vertrag - Intermediate-Range Nuclear Forces, E.L.) geschlossen, der zur Beseitigung aller landgestützten Raketen der UdSSR und der USA mit einer Reichweite von 500 bis 5500 km führte. Im Jahre 1991 wurde der Vertrag START-1 (Strategic Arms Reductions Talks, E.L.) unterzeichnet, der im Dezember 1994 in Kraft trat. Entsprechend dem dazugehörigen Memorandum betrug die Anzahl der entfalteten Träger (ICBM, SLBM und schwere Bombenflugzeuge) zum 1. September 1990 2500 Einheiten bei der UdSSR und 2246 bei den USA, wobei sich die Anzahl der dazu gehörigen Gefechtsladungen auf 10271 und 10573 Einheiten belief.

Im Verlaufe der Umsetzung des Vertrages bis zum Jahre 2001 wurden die strategischen Offensivwaffen beider Seiten etwa halbiert. Die Anzahl der entfalteten strategischen nuklearen Gefechtsladungen Russlands betrug 5518 Einheiten und 5948 bei den USA, und die Anzahl der strategischen Träger (ICBM, SLBM und schwere Bombenflugzeuge) reduzierte sich auf entsprechend 1136 und 1237 Einheiten. Weitere Reduzierungen der strategischen Offensivwaffen erfolgten entsprechend des
Vertrages über die Reduzierung der strategischen Offensivpotenziale (SORT-Vertrag - Strategic Offensive Reductions Treaty(1), E.L.) aus dem Jahre 2002. Nach diesem bis in die Gegenwart in Kraft befindlichen Vertrag ist praktisch die dreifache Reduzierung der Anzahl der entfalteten strategischen Gefechtsladungen der Seiten auf ein Niveau vorgesehen, das bis zum Jahre 2012 1700 - 2200 Einheiten nicht übersteigt.

Zum 1. Januar 2009 belief sich die nach den im START-1-Vertrag festgelegten Berech­nungsregeln ermittelte Anzahl der operativ entfalteten strategischen Gefechtsladungen auf 5576 Einheiten bei den USA und 3909 bei Russland, und die Anzahl der entfalteten strategischen Träger auf entsprechend 1198 und 814 Einheiten. Bei dem gegenwärtig verhandelten neuen Vertrag über die strategischen Offensivbewaffnungen ist eine noch weiter reichende Reduzierung vorgesehen, als die im SORT-Vertrag vereinbarte. Auf dem Treffen von Barak Obama und Dmitrij Medwedjew in Moskau wurde ein Dokument unterzeichnet, in dem die vorläufigen Parameter der Reduzierung der Gefechtsladungen auf bis zu 1500–1675 Einheiten und der strategischen Träger auf bis zu 500–1100 Einheiten bestimmt wurden.


Alternativlos

Das Veränderungstempo der auf strategischen Trägern entfalteten Anzahl von nuklearen Gefechtsladungen ist für den Zeitraum seit 1991 bis in die Gegenwart vergleichbar mit dem Tempo des Rüstungswettlaufs zwischen 1960 und 1970, - jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen. Deswegen kann man die Zeit nach 1991 als die Epoche eines Abrüstungs­wettlaufs bezeichnen. Die Grafik der Veränderung der Anzahl von entfalteten strategi­schen nuklearen Gefechtsladungen der UdSSR (Russlands) und der USA verkörpert über den Zeitraum von 1945 bis in die Gegenwart die Form einer Glocke, deren aufsteigender Teil das Wettrüsten und deren abfallender Teil den Abrüstungswettlauf widerspiegelt.

Die Reduzierungen der strategischen Offensivbewaffnungen Russlands waren alternativ­los, und zwar aufgrund des Fehlens der ökonomischen Voraussetzungen für deren Unterhaltung nicht nur in der vorherigen, sondern selbst in wesentlich reduzierter Anzahl. Die Verbindung eines hohen Tempos der Außerdienststellung von strategischen Bewaff­nungen, deren Einsatzressourcen erschöpft waren, mit einem geringen Tempo der Einführung neuer strategischer Offensivbewaffnungen führte unabhängig von der Existenz von Verträgen mit den USA über eine Reduzierung von strategischen Bewaffnungen unausweichlich vorherbestimmt zur Abrüstung Russlands. Die USA waren jedoch an einem vertraglichen Charakter der Beschränkungen und Reduzierungen strategischer Offensivbewaffnungen interessiert, weil es dadurch möglich wurde, eine Kontrolle über den Prozess der Abrüstung Russlands auszuüben und ihn in knapperen Fristen in einer für die USA günstigeren Konfiguration zu realisieren.

Durch die Verträge zu den strategischen Offensivbewaffnungen waren in erster Linie die Vernichtung der mächtigsten und effektivsten (dies auch unter Bedingungen der Entfaltung eines gestaffelten Raketenabwehrsystems der USA) Typen russischer Raketenkomplexe (schwere ICBM) und die Einführung von strengen Beschränkungen für die Stationierung und das Betreiben von mobilen landgestützten Raketenkomplexen. Die USA gingen mit dem
Nunn-Lugar-Programm (Nunn-Lugar Cooperative Threat Reduction Program, E.L.) sogar soweit, die Beseitigung der strategischen Offensivwaffen Russlands zu finanzieren. Dies gewährleistete insbesondere für die USA die beschleunigte Beseitigung von drei der mächtigsten Unterwasser-Raketenkreuzer vom Projekt 941 („AKULA“) (NATO: SSBN Typhoon-Klasse, E.L.).


Die Resultate des Abrüstungswettlaufs sind zweischneidig. Einerseits wurde die mehr­fache Redundanz der auf strategischen Trägern entfalteten Gefechtsladungen beseitigt. Scheinbar hätte dies das Niveau der strategischen Stabilität und Sicherheit erhöhen müssen. Dies geschah jedoch nicht. Die Reduzierung der strategischen Offensiv­bewaff­nungen führte zu einer bedeutenden Verringerung der bestehenden strategischen Stabilitätsreserve, und sie wurde noch kritischer gegenüber den zuvor bestehenden nega­tiven Faktoren und den neuen negativen Veränderungen der inneren und äußeren Bedingungen. Zu diesen negativen Veränderungen der äußeren Bedingungen sind zu zählen:

  • der Ausstieg der USA aus dem unbefristeten Vertrag über die Raketenabwehr­systeme (ABM-Vertrag) und die Entfaltung eines gestaffelten Raketenabwehr­systems, einschließlich eines zweiten Positionsraumes auf dem Territorium der USA, dem seegestützten Raketenabwehrsystem, wie auch der Pläne zur Entfaltung eines Raketenabwehrsystems in Europa;
  • die Entwicklung von qualitativ neuen luft- und kosmosgestützten Systemen der Raketenabwehr durch die USA;
  • die Schaffung und Entfaltung von kosmischen Funkmesssystemen zur Auffassung von mobilen landgestützten Raketenkomplexen durch die USA;
  • das Vorhandensein von taktischen Nuklearwaffen in vorgeschobener Basierung durch die USA, welche durch keinerlei Verträge beschränkt sind;
  • die Möglichkeit zu einer mehrfachen Erhöhung der Anzahl der auf den strategi­schen Trägern nach den Reduzierungen entsprechend des SORT-Vertrages vorhandenen nuklearen Gefechtsladungen durch ein so genanntes Rückführungs­potenzial;
  • die Möglichkeit zu einer massenhaften Entfaltung von seegestützten nuklearen Flügelraketen großer Reichweite, die, wie auch deren Träger, keinerlei Beschrän­kungen durch irgendwelche Verträge unterliegen;
  • die Schaffung und massenhafte Entfaltung von nichtnuklear ausgestatteten Präzi­sionswaffen, die in der Lage sind zur Lösung von Gefechtsaufgaben, die zuvor nur der nuklearen Bewaffnung vorbehalten waren, sowie das Fehlen der Möglichkeit Russlands, der neuen Gefahr mit Mitteln einer analogen Klasse zu begegnen.


Der Faktor der Raketenabwehr

Der Austritt der USA aus dem ABM-Vertrag und die nachfolgende praktische Realisierung des Plans zur Schaffung eines gestaffelten strategischen Raketenabwehrsystems bedeu­ten eine ernsthafte Gefahr für die strategische Sicherheit und erschweren die weitere Reduzierung der strategischen Offensivbewaffnungen. Gegenwärtig sind 30 Antiraketen GBI ( Ground-Based Interceptor-Rakete, E.L.) in Raketenschächten auf Alaska und in Kalifornien stationiert. Bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts kann die Anzahl der Schiffe, die mit dem Raketenabwehrsystem „AEGIS“ (AEGIS - Airborne Early Warning Ground Environment Integration Segment, E.L.) mit Raketen des Typs „STANDARD-3“ ausgestattet sind, auf bis zu 80 anwachsen.

Im Jahre 2009 führten die USA Erprobungen eines luftgestützten Lasersystems zur Rake­tenabwehr durch, das auf einer Boeing-747-400F installiert wurde. Ebenfalls begonnen wurde mit der Entwicklung eines neuen luftgestützten Systems NCADE (Network Centric Airborne Defense Element, E.L.) zum Abfangen ballistischer Raketen in deren aktivem Teil der Flugbahn auf der Basis von F-15-Jägern und Raketen AMRAAM (Advanced Medium-Range Air-to-Air Missile, E.L.), das auch dazu bestimmt ist, Aufgaben der Satellitenabwehr zu erfüllen. Das Ziel der Entfaltung des Raketenabwehrsystems der USA, wie auch der Entwicklung neuer Arten von Raketen- und Satellitenabwehrsystemen ist die Gewährleitung von perspektivischen Möglichkeiten zur Entwertung des Potenzials eines Antwortschlages der strategischen Nuklearkräfte Russlands. Angesichts dessen, dass sich die Anzahl der entfalteten strategischen Gefechtsladungen im Verhältnis zu der der 80er Jahre um fast eine Niveauebene reduzieren wird, wird die Möglichkeit zur Lösung einer derartigen Aufgabe immer realistischer.

Ende der 90er Jahre gelangten Funkmessaufklärungssatelliten in die Bewaffnung der USA, die in der Lage sind, Objekte auf der Erdoberfläche am Tage und in der Nacht unter allen Wetterbedingungen aufzufassen. Beginnend seit 1988 betreiben die USA gegenwär­tig 4 Funkmessaufklärungssatelliten vom Typ „Lacrosse“, die andere, mit optischen Sen­soren ausgestattete, Aufklärungssatelliten ergänzen. Von 1998 bis 2000 erfolgte die Entwicklung von Funkmessaufklärungssatelliten im Rahmen des so genannten Pro­gramms „Discovery-2“. Entsprechend den Anforderungen soll ein System aus 24 Satelliten mit hoher Zuverlässigkeit operativ in einer Überflugfrequenz von 10-15 min. Objekte auf der Erdoberfläche in einer Auflösung von bis zu 0,3 m und einer Genauigkeit der Zielzuweisung von 1,8 m auffassen, um damit eine Selektion beweglicher Ziele zu gewährleisten.

Ab 2001 erfolgte in den USA die Entwicklung eines kosmischen Funkmessaufklärungs­systems für die Auffassung und Zielzuweisung für Vernichtungsmittel an bewegliche Ziele im Rahmen des so genannten Projektes 5009, seit 2002 des Projektes A004, und danach im Rahmen des Programms Space Radar(2). Die Integration von neuen amerikanischen Satelliten­auf­klä­rungsmitteln in eine einheitliche Führungs- und Gefechtseinsatzkontur der strategischen nuklearen Angriffskräfte und der nichtnuklearen Präzisionswaffen verkörpert eine ernsthafte Gefahr für die eigene mobile landgestützte Raketengruppierung der strate­gischen Nuklearkräfte.


Eine Reihe weiterer wesentlicher Momente

Die taktischen in Europa und auf maritimen Trägern stationierten Kernwaffen der USA sind einsetzbar gegen Objekte auf dem Territorium Russlands. Zu diesen Waffen zählen gegenwärtig die nuklear bestückten seegestützten Flügelraketen Tomahawk, wie auch die nuklearen Fliegerbomben der taktischen Fliegerkräfte. Bezüglich der Stärke der nuklearen Gefechtsladung, der Einsatzreichweite und der Treffgenauigkeit sind die seegestützten Flügelraketen Tomahawk gegenüber den strategischen luftgestützten Flügelraketen ALCM-B (Air Launched Cruise Missile, E.L.) als äquivalent anzusehen. Nukleare Flieger­bomben der taktischen Fliegerkräfte der USA sind bezüglich ihrer Stärke mit den Gefechtsladungen der ICBM und der SLBM vergleichbar, und bezüglich ihrer Treff­genau­igkeit sind sie diesen überlegen.

Gegenwärtig verfügen die USA über 320 eingelagerte nukleare Gefechtsteile von Flügel­raketen. Die nuklearen seegestützten Flügelraketen Tomahawk unterliegen keinerlei vertraglichen Beschränkungen und können in kurzer Frist auf U-Boote und Überwasser­schiffe aufgerüstet werden. Raketen mit nuklearer Ausstattung sind äußerlich gegenüber den nichtnuklearen Raketen dieses Typs identisch und werden auch auf denselben Trägern installiert. Dies schließt die Möglichkeit einer effektiven Kontrolle der Anzahl der entfalteten seegestützten Flügelraketen unter den bestehenden Bedingungen aus, solange die USA die Position vertreten, dass die seegestützten Flügelraketen im Rahmen des START-Vertrags nicht erfasst werden sollen. Das gesamte „aktive Potenzial“ der taktischen Nuklearwaffen der USA (etwa 800 Einheiten), von denen bis zu 50 % ständig in Europa basiert sind, ist vergleichbar mit dem Potenzial an strategischen Nuklearladungen, das nach der Reduzierung entsprechend dem SORT-Vertrag verbleiben soll. Dies gilt umso mehr nach den voraussichtlichen Reduzierungen entsprechend dem neuen START-Vertrag.

Im Jahre 2001 wurde in den USA die Konzeption einer neuen „Triade der strategischen Kräfte“ angenommen. Im Unterschied zu der klassischen, bestehend aus ICBM, SLBM und den strategischen Fliegerkräften, umfasst die neue Triade das Raketenabwehrsystem, die strategischen Nuklearkräfte und die Präzisionswaffen. Wobei letztere zusammen mit den strategischen Nuklearkräften und dem Raketenabwehrsystem zu einer gleichwertigen Komponente eines perspektivischen Systems der strategischen Kräfte der USA werden. Gegenwärtig setzt sich das Arsenal der nichtnuklearen Präzisionswaffen großer Reichweite der USA zusammen aus den Flügelraketen Tomahawk, mit denen Überwasserschiffe und U-Boote ausgestattet sind und den luftgestützten Flügelraketen CALCM (Conventional Air Launched Cruise Missile, E.L.) auf strategischen Bombern B-1B und B-52H. Zu Trägern für nichtnukleare Flügelraketen Tomahawk wurden vier ehemals mit ballistischen Raketen ausgestattet U-Boote der „Ohio“-Klasse umgerüstet (bis zu jeweils 154). Das Gesamtpotenzial maritimer und luftgestützter Träger ermöglicht eine Bewaffnung mit 4000 bis 6300 Einheiten nichtnuklearer Präzisionswaffen.

Die Reduzierung der Anzahl der auf strategischen Trägern operativ entfalteten nuklearen Gefechtsladungen bis auf ein Niveau von 1700–2200 Einheiten, wie es im Rahmen der Realisierung des SORT-Vertrages vorgesehen ist, wird in den USA dadurch realisiert, dass die Anzahl der Gefechtsblöcke auf den ICBM „Minuteman-III“ (von 3 auf 1) und bei den SLBM „Trident-II“ (von 8 auf 4) reduziert wird. Jedoch wird die „Entladung“ der Raketen in der Weise vollzogen, dass die Plattform der sich teilenden Gefechtsköpfe erhalten bleibt, und die entnommenen Gefechtsköpfe werden nicht liquidiert, sondern eingelagert. Somit sind die Möglichkeit einer relativ schnellen Wiederherstellung der ur­sprünglichen Variante der Gefechtsausstattung und eine Erweiterung der Anzahl der entfalteten nuklearen Gefechtsladungen gewährleistet, die das nach Vertrag vorgesehene maximale Niveau um das Doppelte übersteigen.

Die Reduzierung der russischen strategischen Offensivwaffen hingegen erfolgt dadurch, dass die ICBM und die SLBM aus dem Gefechtsbestand entfernt und vernichtet werden, weil deren garantierte Einsatzressourcen abgelaufen sind, bzw. weil die Träger-U-Boote aus dem gleichen Grunde außer Dienst gestellt werden. Ein Rückführungspotenzial gibt es daher in Russland praktisch nicht. Im Ergebnis dessen können die USA nach dem Fristablauf des Vertrages über die strategischen Offensivpotenziale (SORT-Vertrag) schnell eine eigene vierfache Überlegenheit bezüglich der Anzahl der entfalteten Gefechtsladungen gegenüber Russland herstellen. Mit Berücksichtigung der taktischen nuklearen Bewaffnung, die gegen das Territorium Russlands eingesetzt werden kann, erhöht sich die zahlenmäßige Überlegenheit der USA an Gefechtsladungen noch weiter.

Die USA können somit im Ergebnis des vertraglichen Abrüstungswettlaufs bei den strategischen Offensivwaffen eine solch entscheidende Überlegenheit über Russland erlangen, wie es unter den Bedingungen des Wettrüstens nicht möglich gewesen wäre. Bezüglich des Zahlenverhältnisses der entfalteten strategischen nuklearen Gefechts­ladungen fällt Russland auf das Niveau der mittleren 60er Jahre zurück, als die USA etwa über dieselbe Überlegenheit verfügten. Gegenwärtig jedoch verstärkt sich dieser Effekt noch entschieden durch die Existenz eines gestaffelten Systems der Raketenabwehr und die nichtnukleare Komponente der strategischen Kräfte.


Das schwächer werdende Potenzial

Nicht zu verschweigen sind auch die für Russland negativen inneren Faktoren. Dazu zählen folgende:

  • ein bedeutender Anteil der Raketenkomplexe im Bestand der strategischen Nuklearkräfte befindet sich in der Endphase seiner Einsatzdauer;

  • die äußerst beschränkten Produktionsmöglichkeiten zur Herstellung von strategi­schen Raketen;
  • die Probleme mit der neuen Raketenbewaffnung für die maritimen strategischen Nuklearkräfte;
  • die Orientierung auf die Schaffung neuer Typen von ICBM und SLBM mit einer ge­ringen Auswurfmasse.

Zu Beginn des Jahres 2009 betrug die Anzahl der entfalteten landgestützten strategischen Träger der Russischen Föderation 385 Einheiten (diese waren in der Lage 1357 nukleare Ladungen zu transportieren). Es handelt sich um die schweren ICBM R-36M UTTCh (NATO: SS-18 „SATAN“, E.L.) und R-36M2 (NATO: SS-18 „SATAN“, E.L.) ausgestattet mit 10 sich abteilenden Gefechtsköpfen mit individueller Lenkung, die ICBM leichter Klasse UR-100N UTTCh (NATO: SS-19 mod.2 „STILETTO“, E.L.) mit sechs Gefechts­ladungen, 65 interkontinentale ballistische Monoblock-Raketen „TOPOL-M“ (NATO: SS-27 „SICKLE B“, E.L.) (15 mobile und 50 in Startschächten basierte). Auf den Raketen R-36M UTTCh, R-36M2 und UR-100N UTTCh sind 1112 Gefechtsladungen installiert, - dies entspricht 82 % aller entfalteten Gefechtsladungen der Strategischen Raketentruppen. Diese Raketen werden im Weiteren nicht mehr produziert, sie befinden sich in der Endphase ihres möglichen Einsatzes und werden in der nächsten Zeit praktisch alle aus dem Gefechtsbestand entfernt. Bis 2017 stehen die mobilen Land­raketen­komplexe „TOPOL“ (NATO: SS-25 „SICKLE“, E.L.) zur Außerdienststellung an.

Ergänzt wird die Gruppierung durch 13 ICBM „TOPOL-M“ und die neue landgestützte ICBM RS-24 (NATO: SS-X-29, E.L.) mit sich teilenden Gefechtsköpfen mit individueller Lenkung. Nach Angaben aus der Presse kann diese Rakete mit drei Gefechtsblöcken ausgestattet werden. Die Übernahme der RS-24 in die Bewaffnung ist für Ende 2009 vorgesehen. Das Tempo der Einführung der im Wodkinsker Maschinenbauwerk gefertig­ten der „TOPOL-M“ beträgt 6-8 Einheiten pro Jahr. Das Einführungstempo der neuen RS-24 wird sehr wahrscheinlich dazu analog verlaufen. Davon ausgehend kann sich nach sieben Jahren, wenn die alten ICBM vollständig aus dem Gefechtsbestand entfernt sind, die Anzahl der entfalteten landgestützten ICBM auf nicht mehr als 134 Einheiten belaufen, die dann mit bis zu 246 Gefechtsladungen ausgestattet sein können.

Die seegestützten strategischen Nuklearkräfte verfügten zu Beginn des Jahres 2009 über 5 U-Boote vom Projekt 667BDR
(NATO: DELTA-III, E.L.) mit jeweils 16 Raketen R-29RMU2 („SINEWA“) (NATO: SS-N-23 „SKIFF“, E.L.). Die Raketen R-29 (NATO: SS-N-18, E.L.) sind mit sich abteilenden Gefechtsköpfen mit individueller Lenkung von 3 Gefechtsblöcken ausgestattet, und die R-29RMU2 mit 4 Gefechtsblöcken. Insgesamt beläuft sich die maritime Komponente der strategischen Nuklearkräfte somit real auf 172 SLBM mit 612 Gefechtsladungen.

Die U-Boote vom Projekt 667BDR werden in den nächsten Jahren aufgrund von erschöpften Einsatzressourcen aus dem Kampfbestand ausscheiden. Im Jahre 2009 begannen die Fahrterprobungen der „JURIJ DOLGORUKIJ“ (Projekt 955 „BOREY“), zwei weitere Einheiten dieses Typs befinden sich im Bau, am 22. Dezember 2009 erfolgt die Kiellegung der 4. Einheit(3). Auf diesen soll der Komplex „BULAWA“
(NATO: SS-NX-30, E.L.) zum Einsatz kommen. Seine 1998 begonnene Entwicklung verzögert sich jedoch erheblich. Angesichts der negativen Statistik der bisherigen Erprobungsstarts der „BULAWA“ ist eine tatsächliche Übernahme dieser Rakete in die Bewaffnung der neuen strategischen U-Boote nur schwer zu terminieren. Es ist durchaus möglich, dass die neuen strategischen U-Boote vom Projekt 955 ohne die für sie vorgesehene Raketenbewaffnung verbleiben. Somit wird sich die maritime Gruppierung der strategischen Nuklearkräfte in absehbarer Perspektive auf die Boote vom Projekt 667BDRM (NATO: DELTA-IV, E.L.) mit der Rakete „SINEWA“ (96 Raketen, 384 Gefechtsladungen) beschränken.

Hinzu kommt, dass die gegenwärtig eingeführten („TOPOL-M“) und die in der Erprobung befindlichen strategischen Raketen (RS-24, „BULAWA“) gegenüber den Raketen, die sie ersetzen sollen, über eine geringere Auswurfmasse verfügen. Die „TOPOL-M“ steht der UR-100N UTTCh bei diesem Parameter um das 3,6fache und der R-36M2 um das 7,3fache nach. Die „BULAWA“ steht der „SINEWA“ in dieser Hinsicht um das 2,3fache nach. Gerade gegenwärtig wäre es aber im Zusammenhang mit dem durch die USA aufgebauten gestaffelten Raketenabwehrsystem und der wesentlichen Reduzierung der Anzahl der russischen strategischen Nuklearkräfte erforderlich, über Raketen mit einer größeren auszubringenden Masse zu verfügen, um einen größeren Komplex an Mitteln zur Überwindung des Raketenabwehrsystems zu schaffen und schneller eine höhere Anzahl von Gefechtsladungen einsetzen zu können. Gebaut werden jedoch die in dieser Hinsicht schwachen „TOPOL-M“ und „BULAWA“. Wenn diese Orientierung für mobile landgestützte Komplexe ihre Berechtigung hat, so ist sie jedoch bei den schachtbasierten ICBM und den SLBM unbegründet.

Die strategischen nuklearen Fliegerkräfte Russlands bestanden 2009 aus schweren Bombenflugzeugen Tu-160 (16 Maschinen) (NATO: „BLACKJACK“, E.L.) und Tu-95MS (64) (NATO: „BEAR“, E.L.). Diese können bis zu 896 Flügelraketen tragen. Bis 2017 wird sich deren Anzahl aufgrund des Ablaufs der Einsatzressourcen eines Teils der Tu-95MS auf bis zu 66 reduzieren. Die Anzahl der einsetzbaren Flügelraketen wird sich auf 500 - 750 reduzieren.

Die strategischen Fliegerkräfte, auf die gegenwärtig 32% der entfalteten nuklearen Ge­fechtsladungen entfallen, sind praktisch nicht an der nuklearen Zügelung beteiligt. Die Maschinen sind auf Flugbasen stationiert und nicht im Gefechtsdienst stehen. Dadurch besteht nicht die Möglichkeit, sie einem mit nuklearen oder auch mit nichtnuklearen Präzisionswaffen vorgetragenen Überraschungsangriff zu entziehen. Selbst für den Fall, dass die strategischen Bombenflugzeuge in das Regime des Gefechtsdienstes überführt werden, wird bei einer Umdislozierung ihr Gefechtseinsatz immer verbunden sein mit langen Anflugdistanzen bis zur Einsatzlinie der Flügelraketen, die sich dann bereits in der Kontrollzone des Luftverteidigungssystems der NATO befinden würde. Dies wird durch die Begleitung der strategischen Fliegerkräfte bei ihren Patrouillenflügen durch Jägerkräfte der Allianz anschaulich demonstriert. Die eingesetzten Flügelraketen selbst sind verwundbar durch alle Staffeln des Luftverteidigungssystems (Jagdfliegerkräfte, Luftabwehr-Raketen­komplexe, Luftabwehr-Rohrartillerie).

Dies verbietet es, die strategischen Fliegerkräfte in ihrer gegenwärtigen Form als effektive Komponente der strategischen Nuklearkräfte zu betrachten. Eine Erhöhung des Beitrags dieser Fliegerkräfte im Potenzial der nuklearen Zügelung kann sichergestellt werden durch deren Bewaffnung mit ballistischen Raketen der Klasse „Luft-Boden“ mit interkontinentaler Reichweite
(ALBM - Air-launched ballistic missile, E.L.). Die luftgestützten Flügelraketen (ALCM) sind zweckmäßig einsetzbar nur in der Variante mit nichtnuklearer Ausstattung.

Somit können sich die strategischen Nuklearkräfte Russlands bis 2017 auf bis zu 300 Träger reduzieren, auf denen etwa 1100 Gefechtsladungen installiert sind. Von diesen werden real lediglich etwa die 600 Gefechtsladungen an der nuklearen Zügelung beteiligt sein können, die zu den ICBM und den SLBM gehören. Die USA können über diesem Zeitraum durch die Reduzierung der Anzahl von Gefechtsladungen auf allen ICBM „MINUTMEN-III“ auf einen, und bei den SLBM „TRIDENT-II“ auf drei, durch die Reduzie­rung der schweren Bombenflugzeuge B-52H und durch die Umrüstung eines Teils der schweren Bombenfliegerkräfte auf einen nichtnuklearen Status über das nach neuem START-Vertrag maximal vorgesehene Niveau von 1100 strategischen Trägern und 1675 Gefechtsladungen verfügen. In dem Falle, dass nach dem neuen START-Vertrag keine Beschränkung der Anzahl eines Rückführungspotenzials vorgesehen ist, könnten die USA relativ schnell die abgerüsteten Gefechtsladungen wieder auf den Trägern installieren. Damit würde die Anzahl der entfalteten Gefechtsladungen die vertragliche Beschränkung um das 2,8fache übersteigen, und es wäre in diesem Parameter eine mehr als 4fache Überlegenheit über Russland erzielt.

Folgende Aspekte besitzen angesichts des Dargelegten beim Abschluss eines neuen START-Vertrages eine Schlüsselbedeutung für Russland:

  • die Einführung von quantitativen Beschränkungen bei den strategischen Raketen­abwehrsystemen, ein Verbot für deren Stationierung außerhalb des nationalen Territoriums, ein Verbot für die Schaffung und Entfaltung von neuen Arten von luft- und kosmosgestützten Systemen der Raketenabwehr;
  • eine Begrenzung der Höhe des Rückführungspotenzials;
  • ein Verbot der Stationierung von strategischen Offensivbewaffnungen und takti­schen Nuklearwaffen außerhalb des nationalen Territoriums;
  • ein Ausschluss von „harten“ Beschränkungen für die Stationierung und das Be­treiben von mobilen landgestützten Komplexen;
  • der Ausschluss eines Verbots für schwer zu bekämpfende Arten von strategischen Angriffsbewaffnungen vom Typ der ballistischen Raketen der Klasse „Luft-Boden“ mit interkontinentaler Reichweite (ALBM), die eine Erhöhung der strategischen Stabilität begünstigen(4);
  • der Einschluss von seegestützten strategischen Flügelraketen großer Reichweite in den Bestand der zu beschränkenden Arten von strategischen Offensiv­bewaff­nungen, wie auch aller Arten von strategischen Trägermitteln mit nichtnuklearer Ausstattung.

Für beide Länder von großer Bedeutung ist die Einführung eines Verbots für destabi­lisierende Arten von strategischen Offensivbewaffnungen in der Art von orbitalgestützten Waffen, sowie auch das Vorhandensein eines Kontrollregimes über die Erfüllung eines neuen Vertrages. Angesichts der Unausweichlichkeit einer natürlichen Reduzierung der strategischen Offensivbewaffnungen Russlands werden die USA, – so die Annahme dieses Autors – schwerlich auf den Abschluss eines gleichberechtigten Vertrages ein­gehen, der alle aufgeführten Problemfragen lösen könnte. Ob es dazu kommt, wird sich in Kürze zeigen.


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Anmerkung:  Kursivsetzungen und andere Hervorhebungen und Fußnoten erfolgten durch den Übersetzer.


(1) Vertragstext in englischer Sprache:
http://georgewbush-whitehouse.archives.gov/news/releases/2002/05/20020524-3.html     |     [zurück]

(2) http://www.globalsecurity.org/space/systems/sr.htm     |     [zurück]

(3) Das Datum der Kiellegung der 4. Einheit vom Projekt 955A „Heiliger Nikolaj“ ("Святитель Николай") wurde laut Mitteilung von ARMS-TASS vom 21.12.2009 „aus technischen Gründen auf Jahresbeginn 2010“ verschoben; Anmerkung des Übersetzers.     |     [zurück]

(4) Anmerkung des Übersetzers: Eine ausführliche Argumentation des Autors zur strategisch stabilisierenden Rolle von luftgestützten ballistischen Interkontinental-Raketen ist unter folgenden Quelle (russisch) zu lesen:
http://nvo.ng.ru/armament/2009-05-29/8_weapon.html     |     [zurück]