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Dresdener Studiengemeinschaft SICHERHEITSPOLITIK  e.V.   (DSS)






R a h m e n d o k u m e n t

zwischen der Russländischen Föderation und der NATO
zur Rettung der Besatzungen havarierter U-Boote

Quelle: http://nvo.ng.ru/concepts/2003-02-14/4_rus-nato.html

Übersetzung: Egbert Lemcke, 26.02.2003

Entsprechend den Zielen und Prinzipien der im Grundsatzdokument über die gegenseitigen Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Russländischen Föderation und der Nordatlantischen Vertragsorganisation vom 27. Mai 1997 und der Deklaration der Staatsoberhäupter und Regierungen der Russländischen Föderation und der Mitgliedsstaaten der NATO vom 28. Mai 2002 "Die Beziehungen Russland-NATO: eine neue Qualität" («Отношения Россия-НАТО: новое качество»), gelangten die Russländische Föderation und die NATO (im weiteren als Teilnehmer bezeichnet) zu folgender Auffassung:

1.   Das Exekutivorgan zur Ausführung der Arbeiten im Umsetzung des vorliegenden Rahmendokuments von Seiten der Russländischen Föderation ist das Ministerium für Verteidigung der Russländischen Föderation.

2.   Das Ziel des vorliegenden Rahmendokuments besteht in der Festlegung eines Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern bezüglich der Suche und Bergung havarierter U-Boote sowie für die Erarbeitung der Vorgehensweise bei der Suche havarierter U-Boote und der Bergung und Rettung der Besatzungen.

3.   Unter dem Begriff "havariertes U-Boot" («аварийная подводная лодка») wird ein U-Boot verstanden, das auf Grund liegt und zum Auftauchen nicht in der Lage ist.

4.   Der Begriff "Suche und Bergung havarierter U-Boote" («поиск и спасание аварийных подводных лодок») entspricht dem englischen Terminus "Evakuierung und Rettung von U-Boot-Besatzungen («эвакуация и спасание экипажей подводных лодок»), unter dem Handlungen zu verstehen sind, die mit dem Ziel geplant, organisiert, sichergestellt und durchgeführt werden, das havarierte U-Boot aufzufinden, die Besatzung des havarierten U-Bootes zu evakuieren und zu bergen sowie die evakuierten Besatzungsmitglieder zu versorgen.*)

5.   Der Russland-NATO-Rat kontrolliert die Umsetzung des Rahmendokuments und fördert die weitere Entwicklung von Zusammenarbeit, Transparenz und Vertrauen zwischen den Teilnehmern auf dem Gebiet der Suche und Rettung havarierter U-Boot-Besatzungen. Der Russland-NATO-Rat gewährleistet auf der Ebene militärischer Vertreter die Kontrolle über die Realisierung des Arbeitsprogramms auf dem Gebiet der Suche und Rettung auf See, das durch eine militärische Stabsunterstützungsgruppe unter der Ägide des Russland-NATO-Rates auf der Ebene militärischer Vertreter ausgearbeitet und durch den Russland-NATO-Rat bei Notwendigkeit auf der Ebene der Verteidigungsminister der Russländischen Föderation und der Mitgliedsstaaten der NATO genehmigt wird.

6.   Als allgemeines Ziel verfolgen die Teilnehmer die Erarbeitung der Vorgehensweise bei Suche und Rettung von Besatzungen havarierter U-Boote auf der Grundlage gegenseitiger Zusammenarbeit.

7.   Die Teilnehmer anerkennen den humanitären Charakter und die internationale Anwendbarkeit des Vorgehens bei Suche und Rettung von Besatzungen havarierter U-Boote.

8.   Die Handlungen, welche in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Rahmendokument geleistet werden, basieren auf den Prinzipien und Normen entsprechender internationaler Vereinbarungen, insbesondere der Internationalen Konvention zur Suche und Rettung auf See von 1979 und der Internationalen Konvention zum Schutz menschlichen Lebens auf See von 1974.

9.   Die Teilnehmer bekunden ihre Absicht, die bestehenden Organe, solche wie die Arbeitsgruppen der NATO, für Suche und Rettung auf See; für Suche und Bergung havarierter U-Boote; für Schiffbau und entsprechende Dokumentation als grundlegende Mechanismen zur Erarbeitung der entsprechenden Pläne, Vorgehensweisen und Ausrüstungen zu nutzen.
In Ergänzung und mit dem Ziel der Handlungskoordination werden die Richtungen der Zusammenarbeit im alljährlichen Arbeitsprogramm der Zusammenarbeit Russland - NATO auf dem Gebiet der Suche und Rettung auf See, welches entsprechend der Tätigkeit der Arbeitsgruppe der NATO zur Suche und Rettung havarierter U-Boote aufgestellt wird, ihren Ausdruck finden.

10.   Im Rahmen der in den Artikeln 8 und 9 des vorliegenden Rahmenprogramms dargelegten Aussagen geben die Teilnehmer der Absicht Ausdruck, in den folgenden Richtungen tätig zu werden:

  • Standardisierung der Vorgehensweisen und Regeln zur Regulierung der Suche und Rettung unter Erhalt der in Kraft befindlichen sowie Fortführung der weiteren Erarbeitung mehrseitiger Dokumente bezüglich der Suche und Rettung auf See;
  • Standardisierung der Vorgehensweisen und Methoden zur Rettung von Besatzungsmitgliedern, die entweder bereits von Bord gelangt sind, oder nicht in der Lage sind, das havarierte U-Boot selbstständig zu verlassen;
  • Erörterung von Fragen der navigatorischen, hydrographischen und hydrometeorologischen Sicherstellung der Suche und Rettung in See bei Notwendigkeit;
  • Bewertung und Förderung der weiteren Entwicklung und Erarbeitung von Ausrüstungen und Geräten, die zur Absicherung von Operationen zur Suche und Rettung auf See notwendig sind, einschließlich der Gewährleistung der Kompatibilität von Rettungsausrüstungen und –mitteln;
  • Durchführung eines regelmäßigen Informationsaustausches zu Suche und Rettung havarierter U-Boote unter Überprüfung der Möglichkeiten zu gemeinsamen Aktivitäten bei entsprechenden wissenschaftlichen Forschungs-, sowie Konstruktions- und Erprobungsarbeiten auf Gebieten von gegenseitigem Interesse;
  • Förderung eines medizinischen Informationsaustausches bezüglich der Operationen zur Rettung von Besatzungen havarierter U-Boote;
  • Teilnahme an Planung und Durchführung von Übungen zur Suche und Bergung havarierter U-Boote mit dem Ziel, den Ausbildungsstand der Besatzungen zu erhöhen und die angewandten Vorgehensweisen bei Suche und Rettung und die für diese Zwecke notwendige Ausrüstung zu überprüfen.
11.   Die Teilnehmer des Rahmendokuments erkennen an, dass die NATO als Organisation über keine eigenen Rettungskräfte und -mittel verfügt, weil sich diese im Eigentum und unter der Kontrolle der einzelnen Mitgliedsstaaten befinden. Im Falle der Havarie eines U-Bootes ist die Bereitstellung von Rettungskräften und –mitteln Gegenstand von zweiseitigen Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten. Bei Erhalt der Informationen über die Havarie eines U-Bootes können die Teilnehmer bei Notwendigkeit ihre Dienste dem dieser Hilfe bedürftigen Staat anbieten.

12.   Die Teilnehmer begrüßen den Abschluss zweiseitiger Abkommen zwischen dem Ministerium für Verteidigung der Russländischen Föderation und entsprechenden militärischen Institutionen sowohl von NATO-Mitgliedsstaaten als auch von Staaten, die nicht Mitglieder der NATO sind, zu Fragen der Zusammenarbeit und Koordination von Handlungen zur Suche und Rettung von havarierten U-Booten und der Evakuierung und Rettung der Besatzungen der U-Boote.


Das vorliegende Rahmendokument tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.

Das vorliegende Rahmendokument wurde in der Stadt München am 8. Februar 2003 in jeweils zwei Originalexemplaren in russischer, englischer und französischer Sprache ausgefertigt, wobei alle Texte gleichermaßen gültig sind.

Für die Russländische Föderation
Der Minister der Verteidigung der RF
Sergej Iwanow

Für die Nordatlantische Vertragsorganisation
Der Generalsekretär der NATO
George Robertson




*) Anmerkung des Übersetzers:

Der Begriff «спасание» steht sowohl für "Bergung" als auch für "Rettung". Durch mich wurden beide Begriffe je nach treffendem Bezug verwandt. Orientiert habe ich mich dabei an der im Deutschen bestehenden Definition für "Rettung" im "Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See" in der Fassung der Änderungen vom 18. Mai 1998 (in Kraft getreten am 1. Januar 2000):

"Rettung": eine Maßnahme, um in Not befindliche Personen zu bergen, ihre medizinische Erst- oder sonstige Grundversorgung sicherzustellen und sie an einen sicheren Ort zu bringen;
Anmerkung des Redakteurs:     Zum Thema dieses Beitrags siehe auch:  

Egbert Lemcke:   Unter Wasser mit offenem Visier (Zur Sicherheit der U-Boote) [15.04.2001]


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