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Dresdener Studiengemeinschaft SICHERHEITSPOLITIK e.V.   (DSS)




Wolfgang    S c h e l e r

Frieden und Menschenrechte.
Auf Suche nach Wegen von der Machtordnung zur Rechtsordnung

Ernst Woit zum 70. Geburtstag



I n h a l t s ü b e r s i c h t

Titel/Widmung       Einleitung       Der prinzipielle Gegensatz zwischen Recht und militärischer Gewalt
Die notwendige und mögliche Alternative: Globale gemeinsame Sicherheit
Menschenrechtsbewegung für Frieden statt Krieg für Menschenrechte

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Wolfgang    S c h e l e r

Frieden und Menschenrechte.
Auf Suche nach Wegen von der Machtordnung zur Rechtsordnung

Ernst Woit zum 70. Geburtstag


Mit Ernst Woit verbindet mich nicht nur die gemeinsame Vergangenheit, die wir als friedensorientierte Offiziere und Wissenschaftler an der Militärakademie der DDR hatten. Noch weit mehr und enger arbeiten wir in Projekten und Vereinigungen zusammen, seit wir wieder in Verhältnissen leben, die Widerstand gegen Kriegspolitik im eigenen Land notwendig machen.
Ich bewundere die unerschöpfliche Kreativität, mit der mein Freund in die öffentliche Debatte eingreift und der dumpfen und gedankenlosen Hinnahme erneuter Kriegsabenteuer seine enthüllenden Analysen und warnenden Kassandrarufe entgegensetzt.
Eine der Veranstaltungen, an der wir gemeinsam mitwirkten, war die Konferenz FRIEDEN und MENSCHENRECHTE im September 2000 in Berlin.
Dem Jubilar widme ich meinen Vortrag auf dieser Konferenz, die das gleiche Thema behandelte wie die vorliegende Festschrift.


* * *



Noch immer geht auf der internationalen Bühne, sobald beide miteinander in Konflikt geraten, Macht vor Recht. Aber man spiegelt uns vor, die Macht, die eine Allianz westlicher Rechtsstaaten in Gestalt der stärksten Militärmacht aller Zeiten auf sich vereinigt, sorge für den Schutz des Rechts.

Unter falscher Berufung auf die moralische Pflicht zum Schutz der Menschenrechte hat sich etwas Schwerwiegendes ereignet: Die Sicherheitspolitik mit militärischer Gewalt, die am Ende des Kalten Krieges zur Disposition stand, triumphiert über das erhoffte Inkraftsetzen einer Sicherheitspolitik mit zivilen Mitteln. Die hochgradig gefährlichen und sündhaft teuren Militärapparate werden unter falscher Flagge, mit dem Rechtfertigungsgrund, Frieden und Menschenrechte wahren oder wiederherstellen zu wollen, weiter aufrechterhalten und umfunktioniert von Verteidigung auf Intervention. Das Schlimme ist: Die politische Inszenierung erreicht ihren Zweck. Das Spiel wird von den meisten Menschen nicht durchschaut.


Der prinzipielle Gegensatz zwischen Recht und militärischer Gewalt

Man beobachtet bei den bekennenden Demokraten der westlichen Wertegemeinschaft einen eklatanten Widerspruch: Innerstaatlich lassen sie für das Austragen von Interessengegensätzen das Recht als die oberste Instanz gelten, in den äußeren Beziehungen der Staaten dagegen ist für sie militärische Gewalt, die Kriegführungsfähigkeit, die oberste Instanz. Selbst erklärte Pazifisten beugen sich dieser seltsamen Logik zur Legitimation militärischer Gewalt. Sie billigen Streitkräften den Auftrag zur "Friedenserzwingung" und zu "humanitären Interventionen" zu und irritieren damit nicht nur ihre Anhänger. Die sich hoch schätzenden westlichen Demokratien senden ihre Soldaten aus und befehlen ihnen, für die Fehlleistungen der Politiker mit dem Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens einzustehen. Mit dem Auftrag zum bewaffneten Kampf geben Politiker, die die Todesstrafe als inhuman und menschenrechtswidrig ablehnen, Menschen zum Töten frei.

Nun sind Kriegs- und Rüstungspolitik in jedem historischen Zeitabschnitt vom jeweiligen Meinungsstrom getragen worden. Gaben früher Patriotismus und Chauvinismus, später die Verteidigung gegen kommunistische Bedrohungen das geistige Rüstzeug ab für Militarismus und Krieg, für eine Sicherheitspolitik mit militärischer Macht, so heute die Formel von der Verteidigung der Menschenrechte. Es ist nur ein Etikettenwechsel, eine neue Rechtfertigungsideologie für den alten Inhalt. Weil sich die Welt verändert hat, sind die früher zugkräftigen Rechtfertigungsgründe für militärische Rüstung und Gewaltanwendung verbraucht und werden durch heute werbewirksame ersetzt.

Militärinterventionen unter Berufung auf die Menschenrechte festigen nicht, wie der Anschein erweckt wird, die internationale Rechtsordnung, sondern untergraben sie und befestigen vielmehr die Machtordnung in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Unter den heute gegebenen Verhältnissen steht der Geltung des Rechts vor allem die Militärmacht von Hegemonialstaaten entgegen. Es sind vornehmlich diese dem Recht und dem Frieden wesensfremden Mittel militärischer Gewalt, mit denen die Staaten, die sie in überlegener Weise gegen andere aufbieten können, das geltendes Recht brechen, das Völkerrecht ebenso wie die Menschenrechte. Die heutige Machtordnung beruht auf dem Prinzip, Sicherheit und Frieden mit Kriegsmitteln herzustellen. Das ist das genaue Gegenteil von dem, was die Charta der Vereinten Nationen als Prinzip setzt, nämlich Sicherheit und Frieden auf die Anerkennung und Wahrung des Rechts, des gleichen Rechts eines jeden Staates zu gründen.

Allein eine auf diesem Prinzip beruhende Weltrechtsordnung kann eine Weltfriedensordnung sein, wenn man darunter einen vor Krieg sicheren Frieden zwischen den Staaten versteht. Es stellt sich die Frage, was getan werden kann, um Wege zu finden, die aus der heutigen internationalen Machtordnung in eine internationale Rechtsordnung führen können. Eigentlich besteht das Problem darin, das bereits gesetzte Recht, das für alle Staaten geltende Völkerrecht und die für alle Individuen geltenden Menschenrechte, nicht zu mißachten, sondern wirklich einzuhalten. Wie aber läßt sich ändern, daß das Recht eine schwache und die Militärmacht eine starke Kraft in der Weltordnung ist, solange maßgebliche Großmächte darauf bestehen und die Möglichkeiten besitzen, ihre Interessen entgegen dem geltenden Recht mit militärischer Stärke durchzusetzen?

Wie ungeheuer groß die Schwierigkeiten sind, die sich jedem Versuch entgegenstellen, zu diesem Ziel zu gelangen, wird klar, wenn man sich vor Augen hält, daß militärische Macht und Gewalt zu den Strukturen und Funktionen der heutigen Gesellschaft gehören. Sie sind tief in ihren materiellen Verhältnissen verwurzelt und durch Tradition im gesellschaftlichen Bewußtsein befestigt. Waffenproduktion und Verkauf im Werte von 800 Milliarden Dollar jährlich, der Unterhalt von Streitkräften, die nach Dutzenden von Millionen Soldaten zählen, sind Teil des Reproduktionsprozesses der heutigen Weltgesellschaft, ihrer Produktions-, Austausch- und Verteilungs-Verhältnisse. Sie sind integrierter Bestandteil der Kultur unserer Gesellschaft. In der Realität ist die menschliche Kultur noch nicht hinausgekommen über die Barbarei der Menschenabschlachtungsmaschinerie, im Gegenteil, diese wird auf immer höherer Stufe reproduziert. Das zu ändern bedarf deshalb sehr tiefer Eingriffe in die gesellschaftlichen Verhältnisse.

Doch zugleich zeigen alle Erfahrungen, daß die militärischen Gewaltinstrumente, so sehr man sie auch perfektioniert, sich letztlich als ungeeignet erweisen, die Sicherheitsinteressen der Staaten zu wahren. Selbst den Großmächten sind beim Gebrauch ihrer überlegenen Militärmacht Grenzen gesetzt, die sie nicht überspringen können, ohne ihre Interessen zu beschädigen. Der schlagendste historische Beleg dafür ist der Ausgang des Kalten Krieges. Nicht die militärische Stärke entschied den Kalten Krieg, sondern die Wirtschaftskraft und Attraktivität der konkurrierenden Gesellschaften für die Bürger. Auch die jüngeren Versuche, Konflikte mit militärischen Gewaltakten zu lösen oder Frieden mit ihnen zu schaffen, wie der Golfkrieg oder die Interventionen gegen Jugoslawien zeigen, daß von den gewünschten Zielen nur wenig erreicht werden konnte und die Probleme doch nur mit politischen Mitteln zu lösen sind.

Die Grenzen für den Gebrauch militärischer Macht haben ja bereits die beiden Weltkriege kenntlich gemacht. Schließlich war es der Kulturschock, den diese Kriege mit der Zerstörung zivilisatorischer Lebensgrundlagen und mit der Erschütterung der Eigentumsordnung ausgelöst hatten, der zur Abschaffung des Rechts zum Krieg (ius ad bellum) und zu zwei Anläufen geführt hat, eine Rechtsordnung zu schaffen, die den internationalen Frieden gewährleisten soll: den Völkerbund und die Vereinten Nationen. Darin äußert sich bereits die Anerkennung der Tatsache, daß ein allgemeines Interesse, auch das der Herrschenden, entstanden war, die Anwendung von Militärmacht durch vereinbartes Recht zu begrenzen und anerkannten Regeln zu unterwerfen. Der Widerspruch zwischen der militärischen Macht und dem internationalen Recht ist damit offensichtlich geworden. Und innerhalb dieses Widerspruchs bewegt sich auch heute die internationale Sicherheitspolitik.

Dieser Widerspruch muß, so meine ich, der Ausgangspunkt für eine Bewegung sein, die uns von der dominierenden militärischen Machtordnung zur Dominanz der internationalen Rechtsordnung führt. In diesem Widerspruch äußern sich zwei gegenläufige Tendenzen, die beide in den Verhältnissen des globalisierten Kapitalismus angelegt sind. Welche von beiden sich durchsetzt, ob die künftige Weltordnung stärker von militärischer Macht und Gewalt oder vom Menschen- und Völkerrecht bestimmt wird, hängt von mindestens zwei Faktoren ab:

Erstens wird dafür entscheidend sein, ob die jetzigen militärpolitischen Optionen der USA und der Atlantischen Allianz, ihre Interessen mittels Militärinterventionismus durchzusetzen, Erfolg haben oder scheitern. Vieles spricht dafür, daß sie wahrscheinlich eher scheitern, und daß es sich auch für die militärischen Hegemonialmächte auf Dauer als vorteilhafter erweisen könnte, die Interessenkonflikte mit dem von ihnen ausgebeuteten und unter militärische Vorherrschaft gestellten Teil der Welt auf ähnliche Weise nichtkriegerisch zu lösen, wie sie es inzwischen unter sich tun. Wenn die Staaten, deren Interessengegensätze die schrecklichsten Kriege verursacht haben, nach Abschätzung der für sie schädlichen und inakzeptablen Folgen inzwischen zivile Lösungsformen für ihre Interessenkonkurrenz gefunden haben, so gibt es wohl keinen prinzipiellen Hinderungsgrund, auch die Konflikte zwischen ihnen und den anderen Staaten in nichtmilitärischen Formen auszutragen. In Wahrnehmung gemeinsamer Interessen und durch das willentlich geschaffene Geflecht von interdependenten Beziehungen und Rechtsinstitutionen ist zwischen den Staaten der westlichen Welt ein ungefährdeter Frieden entstanden. Warum sollte es unmöglich sein, auch mit den Staaten, gegen die sich jetzt die vereinte Militärmacht des Westens richtet und den Frieden bedroht, ein solches Geflecht interdependenter Beziehungen zu schaffen und es durch bestehende und neue Rechtsinstitutionen zu sichern?

Zweitens wird entscheidend sein, welche Kraft der Widerstand gegen die verhängnisvolle Weichenstellung in der Sicherheitspolitik auf Militärinterventionismus gewinnt. Das wiederum wird vor allem davon abhängen, ob es gelingt, eine politisch äußerst umfassende gesellschaftliche Bewegung in Gang zu bringen, die den Weg öffnet und beschreitet, der von der Dominanz militärischer Gewalt in der heutigen Weltordnung zur Dominanz des Rechts in einer künftigen führt. Eine solche Bewegung wird nur dann die nötige Kraft aufbringen, wenn sie sich solche Ziele setzt, für die Menschen unterschiedlicher weltanschaulicher und politischer Motivation gemeinschaftlich eintreten. Sie kann nur von den Gegebenheiten ausgehen, die am Anfang des Weges liegen und darf nicht die Illusion nähren, als könnte man mit einem Schritt das ferne Ziel, die Abschaffung des Militärs, erreichen.

Ehe weitergehende Schritte auf dem benannten Weg ins Auge gefaßt werden können, muß jetzt verhindert werden, daß es gelingt, den Militärinterventionismus endgültig zur sicherheitspolitischen Praxis des Westens zu machen. Das ist das Nahziel, das sich meines Erachtens gebieterisch stellt und an dem kein Weg vorbeiführt. Und es ist ein Ziel, auf das sich viele Menschen, Bürgerinitiativen und Interessenverbände, Parteien und manche ihrer Flügel, Parlamente und Fraktionen, Nichtregierungsorganisationen und Staaten ungeachtet ihrer Differenzen einigen können. Der Widerstand gegen den Militärinterventionismus, der im Königsmantel der höheren Moral und der Menschenrechte daherkommt, aber das Recht bricht, ist jenes einigende gemeinsame Interesse, das wie seinerzeit der Aufstand gegen den drohenden Atomkrieg die Kräfte konzentriert.


Die notwendige und mögliche Alternative: Globale gemeinsame Sicherheit

Noch wird es nicht so wahrgenommen, es dürfte sich aber bald zeigen, daß die jetzt getroffene Entscheidung für den Militärinterventionismus zu geostrategischen Zwecken kaum weniger Gefahren erzeugt als das Untergangsszenario der garantierten gegenseitigen Zerstörung im Kalten Krieg. Wird der jetzige Trend westlicher Sicherheitspolitik nicht gestoppt, so werden die Folgen ganz ähnliche sein: die militärische Rivalität und Konfrontation mehrerer globaler Mächte, ein neuer Kalter Krieg. In diesem steht die Overkillkapazität noch zu Verfügung, die uns der Kalte Krieg vererbt hat, und neue Mittel der Hochtechnologierüstung kommen dazu. Der Frieden und das überleben geraten abermals in höchste Gefahr, und wenn den Menschen die Dimension dieser Gefahr bewußt wird, kann ihr Widerstand erneut die Kraft erlangen, die schon einmal einen Paradigmenwechsel im sicherheitspolitischen Denken bewirkt hat.

Dieser Paradigmenwechsel bestand ja nicht darin, daß Großmächte darauf verzichten wollten, ihre globalen Herrschaftsinteressen zu verfolgen. Er bestand darin, daß ihnen dafür, zumindest in dem damaligen Hauptkonflikt der Militärblöcke, nicht mehr jede Option, nämlich die des Krieges und anderer militärischer Gewaltakte zur Verfügung stand, und zwar aus Gründen nicht hinnehmbarer Schädigung ihrer eigenen Interessen. Die eigene Politik hatte das Paradox erzeugt, daß die konkurrierenden Weltmächte noch niemals über eine so ungeheure militärische Macht verfügten und zugleich so wenig damit anfangen konnten. Sie hatte in eine Sackgasse geführt, an deren Ende sich der atomare Abgrund auftat.

Das Dilemma der Politik der gegenseitigen atomaren Abschreckung hatte zusammen mit einem Aufstand des Gewissens, der eine Friedensbewegung bisher einmaliger Dimension und Kraft hervorbrachte, das alte Sicherheitsmodell in Frage gestellt. Die Idee eines neuen Sicherheitsmodells wurde geboren. Es war der "Sprung zum Denken der gemeinsamen Sicherheit. Es gibt Sicherheit nicht mehr gegen den möglichen Feind, sondern es gibt Sicherheit nur noch mit ihm zusammen." "Die Gegner wären im Untergang vereint, sie können nur gemeinsam überleben. Das ist das oberste Gesetz des nuklearen Zeitalters".

Das Konzept der gemeinsamen Sicherheit war die Alternative zur Politik der militärischen Abschreckung, die im Atomzeitalter geradewegs in den Gattungsgenozid führt. Sie beruhte auf dem Verstehen der unabwendbaren Tatsache, daß im Atom- und Hochtechnologiezeitalter ein übergeordnetes Interesse am gemeinsamen überleben besteht, dem die gegensätzlichen Interessen untergeordnet werden müssen, und daß aus eben diesem Grunde Interessenkonflikte nicht mit militärischer Gewalt, sondern mit den zivilen Mitteln der Politik, in Rechtsformen und über Rechtsinstitutionen ausgetragen werden müssen.

Das alles war schon einmal auf dem Wege, zur vorherrschende Meinung zu werden, zumindest in Europa, und hatte das friedliche Ende des militarisierten Systemkonflikts eingeleitet. Ohne die Annahme der Idee der gemeinsamen Sicherheit im sogenannten Neuen Denken, von dem die Außenpolitik der Sowjetunion unter Gorbatschow bestimmt war, wäre der Kalte Krieg wohl kaum friedlich ausgegangen. Im gewissen Grade war von der neuen Sicherheitskonzeption auch die Staatspolitik im Rahmen der KSZE beeinflußt, wie man in der Charta von Paris nachlesen und an der Ausstattung der OSZE mit Institutionen zur Konfliktprävention und Konfliktbeilegung ablesen kann.

Aber dem setzten die USA, gefolgt von anderen westlichen Mächten, das Fanal des Krieges und der militärischen Erpressung entgegen. Zug um Zug eroberte das Denken in den Kategorien militärischer Stärke das verlorene Terrain zurück. Mit den Kriegsereignissen und ihrer falschen Deutung, mit der Rückkehr zu den Mustern einer Außenpolitik mit Waffen und Soldaten sind der öffentlichen Meinung die Ideen und Konzepte vom Frieden durch gemeinsame Sicherheit ausgetrieben worden.

Unter dem Eindruck der weltverändernden Tatsache, daß mit dem Zusammenbruch des einen Pols im bipolaren Machtkonflikt sich auch die Voraussetzungen änderten, unter denen damals die Friedenskonzeption entstand, haben aber auch viele Anhänger des Friedens und Verfechter einer alternativen Sicherheitspolitik das Konzept der gemeinsamen Sicherheit ins Reich der Geschichte verwiesen. Sie halten die Idee für gebunden an den alten Systemkonflikt und lassen sie unter den veränderten Bedingungen als nicht mehr tauglich fallen. Auf der Suche nach neuen Ansatzpunkten und in Reaktion auf die erneute Militarisierung der Außenpolitik ist eine ziemlich diffuse Vielfalt von Ideen und Projekten entstanden, aus der heraus bisher kein realisierbares Gesamtkonzept für eine andere Sicherheitspolitik geformt werden konnte.

Die Alternative zum Überwechseln mancher Pazifisten auf kriegsbefürwortende Politik, für die der Terminus "politischer Pazifismus" falsch angewendet ist, kann nicht darin bestehen, fundamentalpazifistischen Positionen zuzuneigen. Das hätte nur zur Folge, daß sich die Basis für eine alternative Sicherheitspolitik einengt. Es genügt aber nicht, daß der Widerstand sich auf eine scharfe Polarisierung und auf Konfrontation zur offiziellen Politik reduziert. Er muß auch positiv eine überzeugende, politisch tragfähige Alternative aufweisen. Das aber kann nur eine solche sein, die an den Widersprüchen der gegebenen Lage ansetzt und die in ihnen angelegten Möglichkeiten zu verwirklichen sucht.

Die Widersprüche der heutigen Sicherheitslage sind aber doch keine völlig neuen. Sie sind im Gegenteil im wesentlichen die alten geblieben, die lediglich in historisch veränderten Formen in Erscheinung treten. Was seinerzeit eine neue Friedenskonzeption erforderte und entstehen ließ, war doch nicht die Bipolarität des Machtkonflikts, sondern es waren die nicht akzeptablen Folgen seiner Militarisierung. In der heutigen Welt weisen die Machtkonflikte nicht mehr das Merkmal der Bipolarität auf, aber ihre Militarisierung, also das, was sie für die Entwicklung und die Existenz der Menschheit gefährlich macht, ist geblieben und wird in neuen Formen vorangetrieben. Bei allen Veränderungen, die mit dem Zusammenbruch der sozialistischen Staatenwelt und dem damit endenden Kalten Krieg eingetreten sind, blieben all die Grundkonstanten erhalten, die damals als Ausweg aus höchster Gefahr ein neues Konzept für Frieden und Sicherheit notwendig machten.

Heute wie damals kann nur gemeinsame Sicherheit die militärischen Sicherheitsstrukturen und -funktionen ersetzen, die durch Feindschaft und gegenseitige Bedrohung charakterisiert sind und jetzt durch den Militärinterventionismus nur noch verstärkt und aktiviert werden, denn diese sind im Atomzeitalter, in dem wir leben, und in der Hochtechnologiegesellschaft, in der sich die reichen Staaten schon befinden, irrational. Der Militarismus in neuen Formen eröffnet wie der in den Formen des Kalten Krieges keine andere Perspektive als ein sicherheitspolitisches Dilemma, aus dem es keinen Ausweg gibt als die Umkehr - falls es dazu nicht schon zu spät sein wird.

So gibt es nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Ulrich Albrecht grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten, auf die Gegensätze zwischen den reichen OECD-Staaten und dem großen Rest der Welt, aus denen sich die Gefährdungen der Sicherheit ergeben, zu reagieren. Die eine ist der Versuch, Kontrolle zu erlangen und aufrecht zu erhalten, notfalls mit militärischer Gewalt einschließlich nuklearer Eskalationsdominanz. Diese Vorgehensweise behebt nicht die Ursachen, bleibt zukunftslos und wird, so der Autor, nicht lange aufrecht erhalten werden können. Die andere Alternative - er nennt sie die blassere - ist eine Politik der Ursachenbeseitigung durch wirtschaftliche Entwicklung des Südens und eine andere Konzeption der Sicherheit. "In der Sicherheitspolitik ginge es in Fortführung der bislang auf Europa bezogenen Konzeption der ‘common security’, Sicherheit miteinander und nicht voreinander, um ‘common global security’."

Gegen die gegenwärtig praktizierte erste Variante, die sicherheitspolitische und militärische Vorherrschaft des Nordens, muß der zweiten, der derzeit blasseren Alternative wieder Farbe gegeben werden. Die Konzeption gemeinsamer Sicherheit muß gemäß der neuen Weltlage entwickelt werden und den verlorenen Platz in der öffentlichen Meinung zurückgewinnen, denn das ist objektiv die einzig zukunftsfähige Sicherheitspolitik. Notwendig dazu ist das vorurteilsfreie Zusammengehen mit allen, die zwar nicht bereit sind, auf Streitkräfte zu verzichten, die aber gegen die rabiaten Formen sind, in denen sich die "einzige Weltmacht" und die Neue NATO derzeit aufführen und mit dem Recht umspringen. Und die findet man in allen politischen Strömungen und Parteien, wenn auch in unterschiedlichem Maße.

Geht man von den friedenspolitischen Notwendigkeiten aus und setzt sie ins Verhältnis zu den friedenspolitischen Möglichkeiten, die eine nüchterne Analyse der realen Gegebenheiten erkennen läßt, so gibt es keine andere Alternative als einen neuen Versuch, gemeinsame Sicherheit an die Stelle der jetzt betriebenen Sicherheitspolitik durch militärische Vorherrschaft zu setzen. Es ist dies eine Option, die politische Kraft erlangen kann, gerade weil sie dem geltenden Völkerrecht entspricht und weil sie die sicherheitspolitischen Voraussetzungen bietet, daß überall die Menschenrechte gewährleistet werden. Sie stellt nicht die Legitimität des Militärs in Frage, sondern seinen illegitimen Gebrauch. Sie setzt die Kritik der Sicherheitspolitik nicht am Vorhandensein von Streitkräften an, weder an den deutschen noch an europäischen, sondern an deren Funktion. Wichtig ist nur, daß eine Koalition all jener politischen Kräfte zustande kommt, die sich in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik konsequent auf die Position des Rechts stellen, sowohl des Völkerrechts als auch der Menschenrechte. Das wäre der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich ganz unterschiedliche politische und geistige Strömungen einigen können und eine ausreichend breite Resonanz in der öffentlichkeit finden.

Das aber das verlangt wie seinerzeit im Kalten Krieg zuerst eine geistige Anstrengung. Es müssen die verfestigten Vorurteile und nicht mehr hinterfragten Glaubenssätze fallen, die die heutige Sicherheitspolitik rechtfertigen. An die erste Stelle setze ich hier die Notwendigkeit, die Menschenrechtsdemagogie zu entkräften, mit der militärische Gewalt, Krieg und die Reorganisation der Streitkräfte zu global operierenden Eingreiftruppen dem öffentlichen Bewußtsein wieder als gerechtfertigt und legitim aufgedrängt werden.



Menschenrechtsbewegung für Frieden statt Krieg für Menschenrechte

Nehmen wir doch die Idee der Menschenrechte in der sicherheitspolitischen Debatte positiv auf. Wenden wir sie von einem Instrument zur Rechtfertigung militärischer Gewalt zum Argument einer vernichtenden Kritik an dieser Rechtfertigungsideologie. Nehmen wir Politikern, die mit Tötungswerkzeugen angeblich Menschenrechte erzwingen wollen, den moralischen Heiligenschein. Nehmen wir die selbsternannten Hüter der Menschenrechte beim Wort und legen wir den Maßstab der Menschenrechte an ihre Handlungen an, mit denen sie Menschen in den Tod schicken.

Dann nämlich wird auch sichtbar, daß die kriegsrechtfertigende Menschenrechtsdemagogie eigentlich nur die Signalwirkung benutzt, die vom Menschenrechtsbegriff ausgeht. Man hantiert mit der Keule "schwere Verletzung der Menschenrechte", ohne sich konkret auf die von der Völkergemeinschaft proklamierten und vertraglich anerkannten Menschenrechte zu beziehen. Politiker und Journalisten lassen die juridisch exakt gefaßten Rechte des Menschen im Dunkeln und stacheln statt dessen mit Begriffen wie Völkermord, Vergewaltigung und ethnische Säuberung, die gar keine menschenrechtlichen sind, die moralische Entrüstung an.

Zumeist inszenieren ja die Staaten die bewaffneten Konflikte selbst, in denen sie als Bewahrer der Menschenrechte und Friedensbringer auftreten. Dabei teilt sich das Kriegstheater auf in eins vor und eins hinter der Bühne. Auf der Bühne spielt das fesselnde Stück vom Kampf des Guten gegen das Böse, damit das Publikum nicht sieht, wie hinter der Bühne, auf dem realen Kriegsschauplatz, nüchtern und brutal um die "vitalen Interessen" gekämpft wird. Die aber sind natürlich die Interessen der Einfluß-Reichen (wobei man in dieser Wortverbindung die Reichen getrost groß schreiben kann). Auf dem wirklichen Kampfplatz, wo die Waffen sprechen, hat das Recht keine Geltung. Es stört, das Völkerrecht ebenso wie die Menschenrechte.

Auf der Bühne aber soll es so aussehen, als ginge es um das Recht und als streite man gegen die Verletzung der Menschenrechte. Doch auch in der theatralischen Aufführung ist der dramaturgische Konflikt nur scheinbar ein rechtlicher. In Wahrheit wird er als moralischer Konflikt geschürt, entfaltet und gelöst. Anstatt die "allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnende Würde" und ihre "gleichen und unveräußerlichen Rechte" als "die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens" anzuerkennen, wie es in der Menschenrechtserklärung heißt, werden Menschen zu Feinden gemacht. Den als Feinde definierten Menschen wird die allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnende Würde und werden ihre gleichen und unveräußerlichen Rechte abgesprochen.

Dieser Ausschluß von Menschen aus der menschlichen Familie und ihre Entrechtung, betreffend die universellen Menschenrechte, wird gebraucht, um die mentale, die rechtliche und moralische Barriere, die sonst dem Krieg entgegensteht, zu brechen, denn Krieg ist nichts anderes als staatlich verordnetes Töten in großem Maßstab, ist Verhängung der Todesstrafe über Menschen ohne Gerichtsurteil, ob schuldig oder nicht schuldig.

Die Meinungsmacher der offiziellen Sicherheitspolitik dürfen sich daher auf die Substanz der kodifizierten Menschenrechte nicht einlassen. Sie würden sonst die Haltlosigkeit und Absurdität ihrer Ideologeme von der "humanitären Intervention" gegen massive Menschenrechtsverletzungen, von Militärschlägen zum Schutz der Menschenrechte selbst offen legen. Deswegen stellen sie nicht nur völkerrechtliche Bestimmungen zur Disposition und lassen Menschenrecht vor Völkerrecht gehen. Nein, sie öffnen zwar das Tor zur Legalisierung von Militärinterventionen unter dem Vorwand der Menschenrechte, aber ihre Hauptargumente sind außerrechtlicher Natur.

Sie begründen das ziemlich offen mit dem Weltgeltungsanspruch westlicher Werte und mit machtpolitischen Kategorien. Dafür stehen Sätze wie "Eine Diplomatie ohne Schwert ist eine Diplomatie ohne Wert" oder Begriffe wie "Glaubwürdigkeit der NATO" und "höhere Verantwortung Deutschlands", die sich ausgerechnet an seinen militärischen Fähigkeiten messen lassen soll. "Die Leitlinie meiner Außenpolitik ist einfach: Wo stehen amerikanische Interessen auf dem Spiel?", ließ uns George W. Bush wissen. "Unsere Armee ist dafür da, Kriege zu führen und Kriege zu gewinnen." Peacekeeping sei eine rein europäische Aufgabe. Da weiß man, was in Sachen Frieden und Menschenrechte von den USA demnächst zu erwarten ist.

Um so mehr kann die Menschenrechtsbewegung Entscheidendes für den Frieden ausrichten. Sie kann die Menschenrechte in ihrer Substanz und Konkretheit einfordern und als Richtschnur einer alternativen Sicherheitspolitik zur Geltung bringen. Krieg und andere militärische Gewaltakte nehmen Menschen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Anwendung militärischer Gewalt beschädigt die Menschenrechte in ihrer Gesamtheit oder hebt sie gänzlich auf: den Rechtsschutz der Persönlichkeit, den Schutz vor willkürlichen Eingriffen in das Privatleben und das Heim, die Freizügigkeit, das Recht, sein Land zu verlassen und dahin zurückzukehren, den Schutz der Familie und des Eigentums, die Gedanken- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Meinung und Information, die Vereinigungsfreiheit und das Verbot der Zwangsvereinigung, die soziale Sicherheit und die Inanspruchnahme der für die freie Entfaltung der Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte usw. Im Krieg wird der Mensch seiner Würde beraubt, als Opfer wie als Täter.

Frieden ist also eine Grundbedingung für den Schutz und die Geltung der Menschenrechte. Umgekehrt gilt: Wenn sich die Menschen, "frei und gleich an Würde und Rechten" und "mit Vernunft und Wissen begabt", gemäß Artikel 1 der Menschenrechtserklärung wirklich "einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen" würden, dann wäre Frieden. Wenn verwirklicht würde, daß jeder Mensch, wie in Artikel 2 bestimmt, Anspruch hat auf die "verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendwelche Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen", welche Gründe für Kriege sollte es dann noch geben? Menschenrechte und Frieden bedingen sich wechselseitig.

Wer fragt, wie können Menschenrechte mit militärischer Gewalt geschützt werden, stellt das Problem falsch. Richtig gewendet muß es heißen: Wie können Menschenrechte vor militärischer Gewalt geschützt werden? Völkerrecht und Menschenrechte sind die beiden tragenden Pfeiler einer Weltrechtsordnung, die Frieden gewährleistet. Sie haben unterschiedliche Rechtssubjekte zum Gegenstand. Das eine definiert Kollektivrechte, die Rechte staatlich organisierter Gemeinschaften von Menschen, das andere definiert die Rechte jedes einzelnen Menschen, Persönlichkeitsrechte. Völkerrecht und Menschenrechte ergänzen einander, und selbst wenn es zwischen beiden zum Konflikt kommt, so ist es ein Rechtskonflikt, der nur mit Rechtsmitteln beigelegt werden kann.

Es liegt im Wesen des Rechts, daß es nur mit Rechtsmitteln gewahrt und durchgesetzt werden kann. Dazu gehört allerdings auch der Zwang zur Respektierung des Rechts. Die dafür notwendige Gewaltanwendung ist aber eben selbst rechtlich geregelt und insofern ein Rechtsakt. Ich würde deshalb im Widerstand gegen den Militärinterventionismus für Großmachtinteressen nicht generell in Abrede stellen, daß es in der heutigen Welt keinerlei legale Anwendung militärischer Gewalt geben kann. Aber sie müßte dann wirklich ein Rechtsakt zur Wahrung der internationalen Rechtsordnung sein und sich streng an den Zielen und Regularien der Vereinten Nationen ausrichten. Das kommt bei den derzeitigen Machtverhältnissen im Sicherheitsrat zwar höchst selten vor, aber es ist nicht nur prinzipiell nicht ausgeschlossen, sondern im Interesse eines rechtlich gesicherten Friedens, der noch kein unbewaffneter Frieden ist, sogar wünschenswert.

Alle bisherigen Erfahrungen zeigen, daß Gewalt in Form von Militärschlägen und Kampfeinsätzen, selbst wenn sie ausnahmsweise wirklich das Ziel hätten, dem Recht zur Geltung zu verhelfen, sich als rechtliche Zwangsmittel verbieten, weil sie selbst jeden Rechtsrahmen überschreiten. Möglich und sinnvoll erscheint mir dagegen die präventive Präsenz von UNO-Militärmacht als eine Barriere dagegen, daß Konfliktparteien ihren Konflikt bewaffnet austragen.

Was aber vor allem wichtig ist: Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbruch müssen die dafür Verantwortlichen treffen und nicht die Unschuldigen, wie es derzeit bei militärischen Strafmaßnahmen wie auch bei ökonomischen Sanktionen der Fall ist. Hier fallen mir immer die Gedanken ein, die der amerikanische Chefankläger in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen ausgesprochen hat, als er in seinem Plädoyer sagte: "Aber der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen. Und lassen sie es mich deutlich aussprechen: Dieses Gesetz wird hier zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen."

Vor allem das sind Sanktionen, die einer internationalen Rechtsordnung angemessen und die zulässig sind, ohne die Menschenrechte zu verletzen. Und es sind Sanktionen, die ihre Wirkung nicht verfehlen. Sie zu verhängen müßte Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofes werden, wenn er seine Tätigkeit endlich aufnimmt. Hierüber einen wirklichen Dialog zu führen, könnte die Verwirrung auflösen, die mit dem Aufputschen der Gefühle um die Frage, soll man Gewaltakten gegen Menschen tatenlos zusehen oder gewaltsam Nothilfe leisten, in einer breiten Öffentlichkeit geschaffen worden ist.

Widerstand gegen die verhängnisvolle Entwicklung zu einer Weltordnung nach dem Maß der militärischen Macht formiert sich zuerst geistig und muß im Ringen um die Meinungsführerschaft ausgefochten werden. Im Zeitalter der Mediokratie steht dem freilich ein großes Hindernis entgegen, die telekratische Herrschaft über unsere Köpfe. Aber auch sie kann aufgebrochen werden. Ich denke da an jene Minderheit kritischer Journalisten, die sich der Kriegspropaganda entgegenstellen und in Presse, Rundfunk und Fernsehen dreiste Fälschungen mit den Tatsachen konfrontieren.
Ob das Denken in den Kategorien einer Politik der gemeinsamen Sicherheit, nunmehr zusätzlich gespeist vom wahrhaften Engagement für die Menschenrechte, den Platz zurückgewinnt, den es in der öffentlichen Meinung schon einmal eingenommen hat, wird vor allem von den Erfahrungen abhängen, die die Menschen mit dem Militärinterventionismus und seinen Folgen für ihre eigene Sicherheit und für die Wahrung ihrer existentiellen Menschenrechte machen. Die Erfahrung, daß ihre Sicherheitspolitik nicht unbedingt die gewollten Wirkungen haben muß, werden auch die Protagonisten einer von der Militärmacht NATO gesicherten Weltordnung machen müssen.

Immerhin gibt es die realistische Erwartung, daß die neue Militärpolitik ebenso scheitern wird wie die alte zur Zeit des Kalten Krieges. Dessen Ausgang haben schließlich auch schon ganz andere Faktoren bestimmt als die militärischen Fähigkeiten. Militärische Macht ist nicht, wie fälschlich angenommen, die stärkste aller Mächte. Das wird in der neuen Weltordnung nicht anders sein als in der alten. Schlimm ist nur, daß wir alle für die verheerenden, möglicherweise tödlichen Folgen einer Sicherheitspolitik des reichen Westens, die auf militärische Stärke und Kriegführung ausgerichtet ist, in Mithaftung genommen werden.


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