Am 19. Mai 1999 hielt es der Deutsche Presserat für notwendig, bei den Medien besondere Sorgfalt in der Berichterstattung über den – auch vom Presserat fälschlich als "Kosovo-Krieg" bezeichneten – Angriffskrieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien anzumahnen. Insbesondere seien "beschönigende Ausdrücke wie ‚Kollateralschaden‘ zu vermeiden." (1) Dabei geht es aber um mehr als ‚Beschönigung‘. Tatsächlich haben die Politiker und Militärs der NATO-Staaten mit dem immer wieder offiziell verwendeten Begriff ‚Kollateralschäden‘ versucht, ihre absichtlich in großem Ausmaß begangenen Kriegsverbrechen dadurch zu rechtfertigen, daß sie diese als angeblich unvermeidliche und relativ geringfügige ‚Nebenwirkungen‘ einer insgesamt gerechtfertigten Kriegführung hinzustellen versuchten. Zu Recht stellt KNUT KRUSEWITZ deshalb fest: "Die Formel von den Kollateralschäden war die irreführende Erklärung für die Begleiterscheinungen des Einsatzes verbotener Methoden der ökologischen Kriegführung und Mittel des Umweltkrieges." (2)
Von herausragender Bedeutung sind dabei die beiden Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949. GERHARD STUBY bezeichnet sie deshalb treffend als "Zentraldokumente des modernen Kriegsvölkerrechts" und macht zugleich darauf aufmerksam, daß sie bisher von den USA noch nicht ratifiziert worden sind. (7) Kriegsideologisch pervertiertes Rechtsbewußtsein
Impressum
[Woit Home]
[DSS Home]
[DSS-Publikationen]
15.12.2001
Dresdener Studiengemeinschaft SICHERHEITSPOLITIK e.V. (DSS)
"Kollateralschäden" oder Kriegsverbrechen?
Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien und das Kriegsvölkerrecht
Inhaltsübersicht
Einleitung ●
Der NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien und seine Folgen
Kriegsverbrechen ●
Kriegsideologisch pervertiertes Rechtsbewußtsein
In den 79 Tagen und Nächten vom 24. März bis 10. Juni 1999 flogen die NATO-Luftstreitkräfte mit zunächst 420 und schließlich 1.200 Flugzeugen insgesamt 37.465 Einsätze, bei denen sie 20.000 Raketen und Bomben auf das gesamte Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien abfeuerten. Allein schon diese Tatsache macht deutlich, wie falsch und irreführend der Propaganda-Begriff vom ‚Kosovo-Krieg‘ ist. Bei diesem ersten Krieg gegen eine entwickelte Industrielandschaft in Europa wurden mindestens 200 Fabriken und Kraftwerke, 300 Schulen, 50 Krankenhäuser und 50 Brücken zerstört, womit die Wirtschaft Jugoslawiens etwa auf den Stand von 1900 zurückgeworfen wurde. (3) Durch das systematische Bombardement von Betrieben der chemischen und pharmazeutischen Industrie, von Öl-Raffinerien und -Depots wurde in Jugoslawien und seinen Nachbarstaaten die größte Umwelt-Schädigung seit dem Krieg der USA gegen Vietnam verursacht.
Warum sind das alles keine ‚Kollateralschäden‘, keine unbeabsichtigten, aber unvermeidlichen Nebenwirkungen von durch das humanitäre Kriegsvölkerrecht legitimierten Kampfhandlungen?
Das ergibt sich erstens daraus, daß die von den NATO-Luftstreitkräften an zivilen Objekten angerichteten Schäden in einem geradezu grotesken Verhältnis zu den Schäden stehen, die sie den Streitkräften Jugoslawiens zugefügt haben. So berichtetet U.S. News & World Report, daß sich nach Überprüfung von 900 Zielen vor Ort ergeben habe, daß deutlich weniger Ziele getroffen wurden, als alliierte Piloten nach den Einsätzen berichtet hatten. So seien insgesamt statt 110 Panzer nur 26 zerstört gefunden worden. Bei Schützenpanzern seien es zwölf statt 210 und bei Geschützen gar nur acht statt 449 gewesen. (4)
Daß es sich bei den zerstörten zivilen Objekten nicht um ‚Kollateralschäden‘ handeln kann, ergibt sich zweitens daraus, daß alle diese zivilen Ziele nicht aus Versehen, sondern vorsätzlich, d.h. mit Absicht angegriffen worden sind. Der Kriegführung der NATO lag eindeutig die verbrecherische Logik zugrunde, die industrielle Basis und Infrastruktur Jugoslawiens zu zerstören, wenn dessen demokratisch gewählter Präsident Milosevic nicht vor den NATO-Forderungen nach Aufgabe der staatlichen Souveränität seines Landes kapituliert. DETLEF KLEINERT vom ARD-Studio Südosteuropa kleidete dieses Konzept beim ARD-Presseclub am 18. April 1999 in die Worte: "Ich habe nicht geglaubt, daß Milosevic sein Land in die Steinzeit zurückbomben lassen wird." Daß die massenhafte und das ganze Territorium Jugoslawiens betreffende Zerstörung ziviler Ziele absichtlich erfolgt ist, wird auch daran deutlich, daß es sich nicht um die noch im II. Weltkrieg charakteristischen Flächenbombardements handelte, sondern überwiegend Präzisionswaffen die Ziele sehr genau trafen und jene Ziele, die nicht bereits beim ersten Angriff zerstört waren, mehrfach angegriffen worden sind.
ULRICH ALBRECHT hat im Zusammenhang mit dem Aggressionskrieg der NATO gegen Jugoslawien zu Recht darauf hingewiesen, daß besonders im US-amerikanischen und britischen Kriegsdenken massierte Luftangriffe gegen die Zivilbevölkerung seit langem eine entscheidende Rolle spielen. (5) GYÖRGY KONRÁD hat diesen generalstabsmäßig geplanten Terror gegen die Zivilbevölkerung im Auge, wenn er schreibt: "Auf die Vertreibung der Kosovo-Albaner kann die Zerbombung der Brücken nicht die richtige Antwort sein. Derartige Sprengungen habe ich zum letztenmal 1944 erlebt, als sich die Deutschen an den Donaubrücken vergangen haben. Das Ziel ist immer das gleiche: Dem Feind soll die Benutzung unmöglich gemacht werden. Über die Brücke haben die Bürger von Novi Sad Trinkwasser erhalten. Warum sollte ihnen das verwehrt werden? ... Die Bombardierungen sind mit kühlem Kopf, ohne gebotene Eile, inmitten einer Friedenszeit und ohne auf einen erlittenen Angriff reagieren zu müssen, beschlossen worden."
(6)
Kriegsverbrechen
Es geht mir in diesem Beitrag nicht um das von der NATO begangene Verbrechen des Krieges als Verstoß gegen das völkerrechtlich heute insbesondere durch die UN-Charta eindeutig eingeschränkte jus ad bellum. Dazu ist schon sehr prinzipiell und überzeugend Stellung genommen worden. Mir geht es darum, auch deutlich zu machen, wie skrupellos die NATO in ihrem angeblich zur Durchsetzung der Menschenrechte geführten Krieg Kriegsverbrechen begangen und damit gegen das geltende humanitäre Kriegsvölkerrecht, gegen das jus in bello verstoßen hat.
Kriegsverbrechen sind solche verbrecherischen Verstöße gegen die im geltenden Kriegsvölkerrecht verbindlich festgelegten Normen und Verbote, die alle kriegführenden Staaten insbesondere auch verpflichten, ausschließlich die Streitkräfte und Militärobjekte des Kriegsgegners zu bekämpfen und ihre Waffen so einzusetzen, daß die Zivilbevölkerung und die für sie lebenswichtigen Objekte nicht geschädigt werden. Diese Normen und Verbote zum Schutz der Zivilbevölkerung sind insbesondere in folgenden internationalen Verträgen völkerrechtlich verbindlich festgelegt:
Es ist schon aufschlußreich – und leider viel zu wenig bekannt –, welchen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung die USA bisher nicht zustimmen, indem sie den entsprechenden Vereinbarungen die Ratifikation verweigern.
So bestimmt Artikel 51 des 1. Zusatzprotokolls über den Schutz der Zivilbevölkerung : "(1) Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen genießen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit zu verleihen, sind neben den sonstigen Regeln des anwendbaren Völkerrechts folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten. (2) Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten. (3) Zivilpersonen genießen den durch diesen Abschnitt gewährten Schutz, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen. (4) Unterschiedslose Angriffe sind verboten ... (5) Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen: a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln – bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges Ziel behandelt werden, und b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, daß er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. (6) Angriffe gegen die Zivilbevölkerung oder gegen Zivilpersonen als Repressalie sind verboten."
Ausdrücklich bestimmt Artikel 52 des gleichen Zusatzprotokolls zum Schutz ziviler Objekte: "(1) Zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Objekte im Sinne des Absatzes 2 sind. (2) Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken." Artikel 53 verbietet "feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten ..., die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören", und Artikel 54 bestimmt zum Schutz der für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte: "(1) Das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegführung ist verboten. (2) Es ist verboten, für die Zivilbevölkerung lebensnotwendige Objekte ... anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen ...".
Artikel 35 des gleichen Protokolls verbietet schließlich, "Methoden und Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, daß sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen." Nach Artikel 56 dürfen selbst militärische Ziele nicht angegriffen werden, "wenn ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann."
In ihrem Aggressionskrieg gegen Jugoslawien haben die Luftstreitkräfte der NATO ihre Raketen und Bomben planmäßig und systematisch gegen Heizkraftwerke, Brücken und Öl-Tanks, die Elektroenergieversorgung, gegen Betriebe der chemischen und pharmazeutischen Industrie eingesetzt, aber auch gegen Flüchtlingskolonnen, Krankenhäuser und Sanatorien, Schulen, Zigarettenfabriken sowie Fernseh- und Rundfunkstudios. Bei ihren Angriffen auf Chemie-Betriebe – insbesondere in Pancevo – haben sie durch massenhafte Freisetzung hochgiftiger Stoffe einen regelrechten Umweltkrieg geführt. "Mit Sicherheit" so prognostizierten Experten des Umweltbundesamtes in Berlin, "geht von den in Folge der Zerstörung von Industriestandorten entstandenen Altlasten eine weit über das Kriegsende hinausgehende Gefährdung der Menschen in den betroffenen Regionen aus."
(8)
Bei alledem handelt es sich also eindeutig um Verstöße gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht und damit um Kriegsverbrechen. Nicht zuletzt angesichts der von ihm nachgewiesenen "ökologischen Kriegsplanung" der NATO-Streitkräfte kommt KNUT KRUSEWITZ zu dem Schluß: "Damit nahmen sich die NATO-Staaten nicht nur das ‚Recht zum Krieg‘, sondern auch das ‚Recht zum Kriegsverbrechen‘".(9) Der Völkerrechtler NORMAN PAECH verweist im Zusammenhang mit dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien darauf, daß die USA 1986 schon einmal durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) für Kriegsverbrechen verurteilt worden sind, die sie unter der Anmaßung des Kampfes für ‚die Menschenrechte‘ gegen Nicaragua begangen hatten. Der IGH hatte damals ausdrücklich betont: "Die Vereinigten Staaten mögen ihre eigene Einschätzung hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte in Nicaragua haben, jedoch kann die Anwendung von Gewalt keine geeignete Methode sein, Achtung der Menschenrechte zu überwachen oder zu sichern. Hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen (ist festzustellen), daß der Schutz der Menschenrechte, ein strikt humanitäres Ziel, unvereinbar ist mit der Verminung von Häfen, der Zerstörung von Ölraffinerien, oder ... mit der Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung von Contras. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, daß das Argument, das von der Wahrung der Menschenrechte in Nicaragua hergeleitet wird, keine juristische Rechtfertigung für das Verhalten der USA liefern kann." (10) Doch daraus haben die USA keinerlei Lehren gezogen. Ganz im Gegenteil: Im Krieg gegen Jugoslawien haben die Luftstreitkräfte der USA und der anderen NATO-Staaten unter dem Anspruch, für ‚die Menschenrechte‘ zu kämpfen, planmäßig und vorsätzlich Kriegsverbrechen begangen, wie sie zumindest Europa seit dem Ende des II. Weltkrieges nicht mehr erlebt hatte. Doch nicht nur das. NATO-Politiker haben diese Kriegsverbrechen auch dadurch gerechtfertigt, daß sie etwas taten, wovor selbst die Hitler-Faschisten zurückschreckten: öffentlich die Kernbestimmung des humanitären Kriegsvölkerrechts in Frage zu stellen! So verstieg sich Bundesverteidigungsminister SCHARPING in einem Fernseh-Interview zu der Erklärung: "Wenn Sie es mit einer Diktatur zu tun haben, können Sie schlecht trennen zwischen sogenannter ziviler und sogenannter militärischer Infrastruktur." (11)
Die Bevölkerung der meisten NATO-Staaten hat den Aggressionskrieg gegen Jugoslawien und die eklatanten Verstöße gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht mehrheitlich gebilligt. Die Ursache dafür sehe ich darin, daß ein Rechtsbewußtsein vorherrscht, das kein am gültigen Völkerrecht, insbesondere der UNO-Charta, orientiertes Unrechtsbewußtsein mehr aufkommen läßt, weil es von anderen Kriterien dominiert wird. Das betrifft den "Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder", auf dem die UNO beruht (UN-Charta, Art. 2.1), ebenso wie ihre Verpflichtung, "ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so beizulegen, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden" (Art. 2.3) oder die Verpflichtung der Staaten, "in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt" zu unterlassen (Art. 24). Was die USA und deren Verbündete dafür setzen wollen, hat der britische Premierminister TONY BLAIR in einem Vortrag formuliert, den er in Chicago unmittelbar vor dem NATO-Gipfel aus Anlaß des 50. Jahrestages der Gründung dieses Militärpaktes gehalten hat: "In Ausnahmefällen muß die NATO die inneren Angelegenheiten eines Drittlandes zu ihrer Sache machen, wenn die Wahrung der Menschenrechte auf dem Spiel steht, strategische Interessen getroffen sind und eine Militäraktion machbar und erfolgversprechend ist." (12)
Damit wird auch das zumindest seit dem Kellogg-Pakt vom 27. August 1928 völkerrechtlich kodifizierte Verbot des Angriffskriegs in Frage gestellt. Es ist in diesem Zusammenhang durchaus kein Zufall, daß die Politiker, die den Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien zu verantworten haben, dafür den Begriff "Krieg" zu vermeiden suchen. So wie BLAIR den völkerrechtlich zumindest offiziell bis jetzt geächteten Angriffskrieg als ‚Militäraktion‘ bezeichnet, hat die NATO-Propaganda dafür den Begriff ‚Luftschläge‘ verwendet.
Der konservative Philosoph ROBERT SPAEMANN hat diese verbalen Täuschungsmanöver im Zusammenhang mit der Aggression gegen Jugoslawien treffend so charakterisiert: "Auf die Spitze getrieben wird die semantische Verwirrung allerdings von den Befürwortern der Intervention. Am liebsten wäre ihnen, man nähme das Wort ‚Krieg‘ gar nicht in den Mund. Aber wie soll man sonst nennen, was da stattfindet? ... Nun verurteilt das Völkerrecht bis heute nicht jeden Krieg, sondern nur den nicht durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen genehmigten Angriffskrieg. ... Wenn man das nicht ändern will, darf der Krieg gegen Jugoslawien keinesfalls ein Angriffskrieg sein. Und das wird uns ja auch von unserem Außenminister mit Nachdruck versichert. Aber ist es etwa ein Verteidigungskrieg? Wurde irgendein Bündnismitglied von Jugoslawien angegriffen oder in seinen vitalen Interessen bedroht? Nein. Also müßten diejenigen, die den Krieg rechtfertigen, wenn sie ehrlich sein und den Sinn der Worte nicht verdrehen wollen, etwa so sagen: ‚Die völkerrechtliche Diskriminierung des Angriffskrieges war ein realitätsfremder Irrtum, den jeder Staat auf eigene Verantwortung korrigieren darf. Nach wie vor gibt es gerechte Angriffskriege, also Kriege, die durch eine gerechte Sache gerechtfertigt sind ...‘ Dies ist die Norm, die der gegenwärtigen Intervention zugrunde liegt – es sei denn, es liegt ihr gar keine Norm, sondern das nackte Recht des Stärkeren zugrunde." (13)
SPAEMANN setzt sich auch mit der Erklärung auseinander, es gehe bei der Intervention der NATO in Jugoslawien "um Verteidigung der Integration Europas und dessen, worauf diese beruht: um Verteidigung ‚unserer Werte‘". Das aber kann für SPAEMANN "nur heißen, unsere Lebensart dieser Nation aufnötigen zu wollen ... In diesem Fall handelt es sich um den klassischen Fall eines imperialistischen Krieges." (14) So macht auch die Analyse der für die Kriegsrechtfertigung von der NATO verwendeten Begriffe durch den Philosophen SPAEMANN deutlich: Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien zielt völkerrechtlich auf die Ersetzung des internationalen Rechts durch das ‚Recht des Stärkeren‘ bzw. das Faustrecht, aus der sich dann auch die Infragestellung des humanitären Kriegsvölkerrechts – de facto und expressis verbis – wie von selbst ergibt.
Daß die Menschen in den NATO-Staaten den Aggressionskrieg gegen Jugoslawien und die darin von den NATO-Streitkräften begangenen Kriegsverbrechen gebilligt bzw. widerstandslos hingenommen haben, offenbart ihre ideologische Einstellung nicht nur zu diesem konkreten Krieg, sondern zu Kriegen dieser Art überhaupt. Ein wesentliches Element dieser Einstellung ist dabei ihr Rechts- bzw. Unrechtsbewußtsein. Dessen Quelle sind für die meisten Menschen nicht theoretische Studien, sondern eher die Wirkung der Massenmedien oder einfach das mehr emotionale Vertrauen in die selbst gewählten Politiker. Die Tatsache, daß dieser imperialistische Krieg in nahezu allen NATO-Staaten von Politikern inszeniert wurde, die – bis hin zum NATO-Generalsekretär – aus der Sozialdemokratie kommen und sich einst als Kriegsgegner politisch profiliert hatten, hat natürlich die Einstellung vieler Menschen beeinflußt. Doch wichtiger sind wahrscheinlich wesentliche, nach dem Ende des Kalten Krieges und insbesondere seit dem Golfkrieg II durch die imperialistische Kriegsideologie massenhaft geprägte Grundeinstellungen zu Krieg und Frieden in unserer Zeit, die durch die erstmals auf ‚Menschenrechte‘ als angebliches Kriegsziel der NATO fixierte Medien-Kampagne gegen Jugoslawien nur noch aktualisiert werden mußten. (15)
Zu diesen Grundeinstellungen gehört das Selbstverständnis bzw. Selbstbild, als Sieger im Kalten Krieg und stärkste Militärmacht der Welt dank haushoher militärtechnischer Überlegenheit Krieg gegen nahezu alle Staaten führen zu können, ohne dadurch selbst ernsthaft gefährdet oder gar von jemandem dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Dementsprechend hat die Öffentlichkeit der NATO-Staaten die geradezu provokativ offene Verletzung der UN-Charta akzeptiert, die mit der ‚Selbstmandatierung‘ der NATO für diesen Krieg erfolgt ist. Aber das soll erst der Anfang sein. Bundesverteidigungsminister RUDOLF SCHARPING forderte faktisch die Beseitigung aller völkerrechtlichen Fortschritte der letzten 350 Jahre, als er auf einer Tagung hochrangiger Repräsentanten der BRD erklärte: "Wir erleben gegenwärtig die Abkehr von einer territorialen Ordnung und den mit ihr verbundenen Prinzipien, wie sie 1648 mit dem Westfälischen Frieden gegründet wurde: Staaten sind souverän, sie unterhalten Beziehungen miteinander, wie sie mit ihren Staatsbürgern umgehen, ist ihre eigene Sache." (16)Der Philosoph JÜRGEN HABERMAS interpretiert dieses arrogante imperialistische Verfahren der Mißachtung der Souveränität anderer Staaten und völkerrechtswidrigen Selbstmandatierung für entsprechende Interventionskriege geradezu als ein Programm zur ‚Beglückung‘ der Menschheit, wenn er schreibt: "Im Rahmen des klassischen Völkerrechts hätte das als Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates, das heißt als Verletzung des Interventionsverbots gegolten. Unter Prämissen der Menschenrechtspolitik soll dieser Eingriff nun als eine bewaffnete, aber von der Völkergemeinschaft (auch ohne UN-Mandat stillschweigend) autorisierte Frieden schaffende Mission verstanden werden. Nach dieser westlichen Interpretation könnte der Kosovo-Krieg einen Sprung auf dem Wege des klassischen Völkerrechts der Staaten zum kosmopolitischen Recht einer Weltbürgergesellschaft bedeuten." (17)
Aus diesem arroganten imperialistischen Selbstbild ergibt sich ein entsprechendes und den Krieg rechtfertigendes Feindbild. Ein konzeptionell denkender Ideologe wie HABERMAS bringt den grundsätzlichen Ansatz dafür bereits in der Überschrift zum Ausdruck, wenn er die Seiten im Krieg gegen Jugoslawien mit den Begriffen "Bestialität und Humanität" bezeichnet. Wenn dann das Staatsoberhaupt des angegriffenen Landes als ‚Hitler von heute‘ oder ‚schlimmer als Hitler‘ charakterisiert und als Ziel der NATO-Aggression immer wieder die ‚Verhinderung eines neuen Auschwitz‘ beschworen wird, dann ist klar: Das sind Begriffe, die Selbstgerechtigkeit und Haß erzeugen sollen. In seiner bilanzierenden Einschätzung des Krieges kommt PAUL SCHÄFER zu dem Schluß: Es wurde uns gepredigt, im "Übergang zum 21. Jahrhundert werde auf dem Balkan eine Entscheidungsschlacht zwischen Zivilisation und Barbarei, zwischen Demokratie und Faschismus geschlagen ...".
(18)
Aus Selbstbild und Feindbild ergibt sich als kriegsideologisch wirksame Konsequenz die Überzeugung, mit diesem Krieg eine wichtige Mission zu erfüllen. Ganz allgemein ist das natürlich spätestens seit dem Golfkrieg II die Durchsetzung einer ‚neuen Weltordnung‘ und im Krieg gegen Jugoslawien die dazu gehörige und längst überfällige Beseitigung ‚Rest-Jugoslawiens‘ und Vollendung der ‚Neuordnung Südosteuropas‘. Es ist in diesem Zusammenhang schon bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit die Mission der NATO in ihrem Aggressionskrieg gegen Jugoslawien ganz offen als ‚Kreuzzug‘ bezeichnet worden ist. So gab FRANK SCHIRRMACHER dem von ihm herausgegebenen Buch, in dem er 41 während des Krieges in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erschienene Beiträge veröffentlicht hat, den Titel "Der westliche Kreuzzug". In diesem Buch ist auch ein Beitrag des Philosophen und Medientheoretikers PAUL VIRILIO enthalten, in dem er sich mit "technischen Illusionen eines weltlichen Kreuzzugs" auseinandersetzt und die ideologische Funktion der Kreuzzugs-Idee so charakterisiert: "Wie andere Aspekte der alliierten Luftoffensive, so geht also auch der neue Primat der ‚universellen Werte‘ über das politische Territorium einher mit einer stillschweigenden, fast unmerklichen Erfindung: der Idee eines weltlichen Kreuzzugs, der gleichsam integristisch mit einer ‚Pflicht zur Einmischung‘ begründet wird." (19)
Die häufige Verwendung des Begriffs ‚Kreuzzug‘ für die NATO-Aggression gegen Jugoslawien ist alles andere als zufällig. Sie wird sowohl historisch begründet als auch mit dem Ziel verwendet, die Dominanz geistiger Werte gegenüber nackten ökonomischen und geopolitischen Interessen seitens der NATO vorzutäuschen.
(20) Nicht von ungefähr sprach der Lehrbeauftragte für Geschichte an der Universität Würzburg, FERENC MAJOROS, schon 1994 von "beispielloser Verdrängung der Tatsachen durch die faktisch ‚gleichgeschalteten‘ Medien in mehreren Ländern des edlen Abendlandes, das gegen das serbische Volk eine Kampagne führt, die man als Kreuzzug qualifizieren muß."
(21)
Natürlich hat sich die Tatsache, daß die meisten Menschen in den NATO-Staaten den Aggressionskrieg gegen Jugoslawien gebilligt oder einfach hingenommen haben, auch daraus ergeben, daß sie selbst durch diesen Krieg nicht gefährdet waren, ihn gleichsam als "Zuschauerkrieg" im Fernsehen verfolgen konnten. Die Schriftstellerin ELFRIEDE JELINEK hat diese Erscheinung treffend als "Gleichgültigkeit der Ungefährdeten" bezeichnet. (22) Zusammen mit der persönlichen Nichtgefährdung erzeugte die NATO-Propaganda ein sehr ernst zu nehmendes Rechtsbewußtsein, das ich als kriegsideologisch deformiert bezeichnen möchte. Es handelt sich um eine Erscheinung, die KARL BREDTHAUER als die massenhafte Existenz "lebensgefährlich guter Gewissen" kritisiert hat.
(23) Sie erst hat die zynische Infragestellung aller den Angriffskrieg und Kriegsverbrechen ächtenden völkerrechtlichen Errungenschaften durch die NATO möglich gemacht. Die gleiche Geisteshaltung hat auch dazu geführt, daß einflußreiche Umweltorganisationen wie Greenpeace, Green Cross oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Umweltkrieg gegen Jugoslawien faktisch kritiklos hinnahmen. Ich stimme KNUT KRUSEWITZ ausdrücklich zu, wenn er darin einen gefährlichen Bewußtseinswandel sieht, und feststellt: "Es dürfte für das Umwelt- und Rechtsbewußtsein der NATO-Gesellschaften höchst unerfreuliche Konsequenzen haben, daß sie den zivilisatorischen Konsens, wonach der Mensch seinesgleichen nicht vorsätzlich Giftgaswolken aussetzt, innerhalb weniger Tage ohne erkennbare ethische, ökologische, wissenschaftliche oder rechtliche Skrupel aufgegeben haben. Und wie der bisherige Primat des Ökologischen gegenüber dem Militärischen wieder hergestellt werden kann, wenn die Regierungen der kriegführenden Staaten auch zukünftig billigen, daß ihre Militärs alle strafbewehrten Methoden und Mittel der ökologischen und Umweltkriegführung verwenden, bleibt eine brisante Nachkriegsfrage." (24)
(November 2000)
--------------------------------------------------
Anmerkungen:
(1) epd-Wochenspiegel, (Landesdienst Ost), Berlin, Nr. 21/1999, S. 9.
(2) K. Krusewitz: Umweltkatastrophe oder Umweltkrieg? In: U. Cremer/D.S. Lutz (Hrsg.): Nach dem Krieg ist vor dem Krieg, Hamburg 1999, S. 171.
(3) Vgl. M. Z. Karádi/D.S. Lutz: Der Preis des Krieges ist seine Legitimität. In: U. Cremer/D.S. Lutz (Hrsg.): a.a.O., S. 142.
(4) Nach: Junge Kirche. Bremen 60 (1999) 10, S. 602.
(5) Vgl. U. Albrecht: Nach-Denken über den Krieg. In: U. Albrecht/P. Schäfer (Hrsg.): Der Kosovo-Krieg, Köln 1999, S. 10.
(6) G. Konrád: Der Rückfall in den Anfang dieses Jahrhunderts. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt/M., 30.4.1999, S. 41. – Auch in: F. Schirrmacher (Hrsg.): Der westliche Kreuzzug, Stuttgart 1999, S. 127.
(7) G. Stuby: Der kategorische US-Imperativ. In: Ossietzky, Hannover, Nr. 22/1999, S. 780.
(8) Umweltbundesamt: Erste Einschätzung zu den ökologischen Auswirkungen des Krieges in Jugoslawien. Berlin, 5. Mai 1999. (Nach: K. Krusewitz: Umweltkrieg – Ökologische und humanitäre Folgen. In: U. Albrecht/P. Schäfer Hrsg.): a.a.O., S. 154 f.
(9) Ebenda, S. 145.
(10) Nach N. Paech: "Humanitäre Intervention" und Völkerrecht. In: U. Albrecht/P. Schäfer (Hrsg.): a.a.O., S. 89 f.
(11) Chronik eines angekündigten Krieges. ZDF, 21. 9.1999.
(12) Neues Deutschland, Berlin, 29.04.1999, S. 8.
(13) R. Spaemann: Werte oder Menschen? Wie der Krieg die Begriffe verwirrt. In: F. Schirrmacher (Hrsg.): a.a.O., S. 151 f.
(14) Ebenda, S. 152 f.
(15) Vgl. E. Woit: Der ideologisch-psychologische Teil des NATO-Krieges. In: Marxistische Blätter, Essen, 37(1999)4, S. 56 ff.
(16) R. Scharping: In der NATO gibt es nicht zuviel Amerika, sondern zuwenig Europa. In: Welt am Sonntag, Berlin, 11.7.1999.
(17) J. Habermas: Bestialität und Humanität. Ein Krieg an der Grenze zwischen Recht und Moral. In: Die Zeit, Hamburg, Nr. 18 v. 29. 04. 1999. – Habermas artikulierte sich bereits beim Golfkrieg II als Apologet solcher Interventionskriege, als er schrieb: "Das stärkste Argument für die Möglichkeit eines Waffeneinsatzes am Golf besteht darin, daß die USA und deren Verbündete nach Beendigung des kalten Krieges die Chance haben, stellvertretend und vorübergehend die neutrale Rolle einer heute noch fehlenden Polizeistreitmacht der UNO zu übernehmen." Insofern könnte "ein Einsatz am Golf den ersten Schritt zu einer effektiven weltbürgerlichen Ordnung markieren." (J. Habermas: Wider die Logik des Krieges. In: Die Zeit, Hamburg, 15.2.1991).
(18) P. Schäfer: Alles paletti? – Eine erste Bilanz. In: U. Albrecht/P. Schäfer (Hrsg.): a.a.O., S. 217.
(19) P. Virilio: Die Infantilisierung des Präsidenten. Technische Illusionen eines weltlichen Kreuzzugs: Die NATO und das Kosovo. In: F. Schirrmacher (Hrsg.): a.a.O., S. 108.
(20) Vgl. J. Scheffran: Vom Konflikt zur Katastrophe – Wie die NATO die Gewaltspirale im Kosovo verstärkte. In: U. Albrecht/P. Schäfer (Hrsg.): a.a.O., S. 56 ff.
(21) Nach ebenda, S. 57. – Vgl. auch: K. Deschner/M. Petrovic: Krieg der Religionen – Der ewige Kreuzzug auf dem Balkan. München 1999.
(22) Nach: PAX-Report, Berlin, Nr. 9, September 1999, S. 13.
(23) K. D. Bredthauer: Lebensgefährlich gute Gewissen. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Bonn 1999, Nr. 8, S. 903 ff.
(24) K. Krusewitz: Umweltkatastrophe oder Umweltkrieg? Die ökologische Bedeutung der Kriegsschäden. In: U. Cremer/D. S. Lutz (Hrsg.): Nach dem Krieg ist vor dem Krieg, Hamburg 1999, S. 181.