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Volker B i a l a s Demokratische Mindeststandards
einer europäischen Friedensordnung
Demokratie und Frieden - ihr prinzipieller Zusammenhang
Demokratie und Frieden sind auf einzigartige Weise miteinander verbunden. Zumindest prinzipiell ist in der politischen Form der Demokratie die Herrschaft des Menschen über den Menschen aufgehoben. Ihr oberstes Ziel ist es, ein freiheitliches Gemeinwesen zu etablieren und zu sichern als eine Assoziation, in der die Menschenrechte respektiert und durchgesetzt werden, in der zwar die Naturrechte des Einzelnen an das Gemeinwesen entäußert werden (Th. Hobbes), aber so, daß - in Umkehrung eines berühmten Marx-Wortes - die freie Entwicklung aller die Bedingung für die freie Entwicklung eines jeden ist.
In einer solchen Assoziation oder Vereinigung freier Menschen gebietet die Gerechtigkeit, die Rechte aller zu schützen; sie ist also mit der Gleichheit aller vor dem Gesetz verwoben. Dagegen würde eine einseitige ökonomische Propagierung des Prinzips Nützlichkeit die Ungleichheit begünstigen (J. St. Mill) und die Menschen vorrangig nach Besitz und Leistung einteilen. In einer wahren Demokratie, die in prinzipieller Weise wohl noch nie in der Menschheitsgeschichte verwirklicht worden ist, sind die Ideale der Französischen Revolution von liberté (Freiheit des Einzelnen), von fraternité (Solidarität mit dem Anderen) und von egalité (Gleichheit vor dem Gesetz) als universelle Werte der menschlichen Gesellschaft eingelöst. Sie sind verallgemeinerungsfähig und gültig für alle Menschen.
Strebt also eine freie Assoziation danach, das Wohl aller zu sichern, dann drückt sich der Allgemeinwille auch darin aus, den Frieden im Inneren wie im Äußeren, der ja allein ihre Existenz und weitere Entwicklung gewährleisten kann, zu bewahren. Jeder Androhung von Gewalt gegen andere geht eine militärische Aufrüstung voraus, die von vornherein auch den eigenen Interessen schaden muß, werden doch erhebliche finanzielle Mittel dem Auf- und Ausbau des Gemeinwesens entzogen.
In einer partizipativen Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger zur politischen Entscheidungsfindung und zur Gesetzgebung befähigt sind, artikuliert sich der Allgemeinwille dahingehend, einen drohenden Krieg auf jeden Fall zu verhindern, die Ursachen eines möglichen Konflikts aufzudecken und die vorhandenen Probleme auf friedliche Weise zu lösen. Das Selbstinteresse der Assoziation wird einen Angriffskrieg von vornherein unterbinden und bei einer Bedrohung von außen nach gewaltfreien Wegen der Konfliktlösung suchen.
In der Verallgemeinerung dieses Idealfalls einer wahrhaft demokratisch verfaßten Assoziation ist die generelle Respektierung der Menschenrechte erste Grundbedingung auch des Weltfriedens. Die Menschenrechte umfassen ja nicht nur die unveräußerlichen Persönlichkeitsrechte und Grundrechte des Einzelnen, wie sie 1948 in der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte von den Vereinten Nationen verkündet wurden. Hinzu kommen die internationalen Pakte über die bürgerlichen und politischen Rechte sowie über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die 1966 beschlossen und zehn Jahre später in Kraft gesetzt wurden. Allerdings sind in der westlichen Welt die internationalen Pakte, in denen sich ein weiteres Mal die Ideen der Gleichheit und der sozialen Gerechtigkeit ausdrücken, nur Absichtserklärungen geblieben und sind nicht in geltende, einklagbare Rechtsansprüche überführt worden.(1)
Die repräsentative Demokratie und der negative Frieden
In der politischen Praxis der Völker ist die Idee einer sozialen, emanzipatorischen Demokratie nie umfassend verwirklicht worden. Statt dessen wird seit John Locke (1632-1704) die Idee der repräsentativen Demokratie zugrunde gelegt - als Idee der parlamentarischen Repräsentation, deren historischer Ursprung aus dem Ständewesen nicht zu verkennen ist.(2)
Der formale Charakter der Repräsentativdemokratie wird durch den Wahlakt ausgedrückt, der die eigentliche demokratische Begründungsfunktion zugewiesen erhält. Bereits mit dem Wahlakt erschöpft sich der substantielle Gehalt der demokratischen Idee. Unverzichtbar für das Demokratieverständnis bleibt zwar formal die Volkssouveränität, die in der Repräsentation durch die Vertreter des Volkes zum Ausdruck kommen soll. Repräsentiert wird die Volkssouveränität durch politische Parteien und deren Vertreter, so daß das Volk nur noch im Rahmen der Organisation von Parteien an der politischen Willensbildung mitwirkt, aber an den politischen Entscheidungen - bis hin zur Frage von Frieden und Krieg - nicht mehr direkt beteiligt ist.
Bereits Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) hat schwerwiegende Bedenken gegen das Repräsentationssystem erhoben. Aus den Erfahrungen der Glorious Revolution Englands des 17. Jahrhunderts, die die Errichtung des repräsentativen Parlaments gegen König und Hochadel anstrebte, kann für ihn die Souveränität des Volkes als eines Gemeinschaftswesens nur durch sich selbst dargestellt werden.(3)
Die Parteiendemokratie hat, wie wir aus der Geschichte der Bundesrepublik wissen, ein politisches Eigenleben entwickelt. Es ist außerparlamentarischen Einflüssen, insbesondere der Wirtschaftsverbände, ausgesetzt und entfernt sich immer mehr von der ursprünglich angestrebten Repräsentation des Allgemeinwillens des Volkes. Das plebiszitäre Element wird von den etablierten Großparteien, deren Vertreter sich selbst als Elite verstehen und der Mehrheit der Bürger eine vernünftige Entscheidungsfindung in Einzelfragen nicht zutrauen, nicht akzeptiert. Die Arroganz der politisch Herrschenden und wirtschaftlich Mächtigen in der politischen Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger entspricht deren vorsätzlicher Entpolitisierung. Wahlmüdigkeit und Rückzug ins Private - der allerdings auch noch andere Ursachen hat - sind die Folge.
Die mangelnde politische Mitbestimmung der Bürger entläßt sie aus lebenswichtigen Entscheidungen des Gemeinwesens. Wenn heute in den politischen Absichtserklärungen von Frieden und Sicherheit die Rede ist, jedoch militärische Optionen gemeint sind, widerspricht diese Programmatik prinzipiell den Lebensinteressen der Menschen. Ein derartiger Frieden, der an den substantiellen Voraussetzungen seiner Verwirklichung vorbeigeht, ist ein negativer Frieden.
Ein bloß negativer Frieden, der sich allein durch Kriegsabwesenheit auszeichnet, ist fragil. Der Friedenszustand ist zerbrechlich, strukturell ungesichert und schließt von vornherein die militärische Gewaltanwendung nicht aus. Ein derartiger Zustand, in dem militärisch aufgerüstet und kriegsleitende Interessen noch vorhanden sind oder jederzeit wiederbelebt werden können, umfaßt eine Zeit des Nicht-Krieges, eine Zeit, die der politische Philosoph Thomas Hobbes nicht anders als Immanuel Kant noch dem Kriegszustand zurechnet.
Es sei hier wegen der großen Bedeutung der Begriffsbestimmung des Krieges - auch für unsere Zeit - nochmals besonders auf Hobbes verwiesen. Für ihn liegt das Wesen des Krieges nicht in der unmittelbaren militärischen Gewaltausübung, sondern in der Disposition dazu. In seinem Leviathan (1651) schreibt er: "Das Wesen des Krieges besteht nicht in den tatsächlichen Kampfhandlungen, sondern in der deutlichen Bereitschaft (disposition) dazu in der Zeit, in der man sich des Gegenteils nicht sicher sein kann."(4)
In unserer Zeit hat Dieter Senghaas für den fragilen Frieden den Begriff organisierte Friedlosigkeit geprägt, die gesellschaftlich-strukturell bedingt ist. Mit diesem Begriff aus der Zeit des Kalten Krieges wird die militärische Hochrüstung mit dem der Abschreckung in Beziehung gesetzt. Damit läßt sich auch nach dem Ende des Kalten Krieges die innere Verfaßtheit der westlichen Gesellschaften charakterisieren. Nur ist der Begriff der Abschreckung durch andere Ideologeme, wie friedensschaffend, humanitär und präventiv zu ersetzen. Geblieben, ja noch deutlicher hervorgetreten, ist die kapitalistische Struktur der modernen westlichen Gesellschaft, die in der neoliberalen Ideologie eine neue Form wirtschaftsimperialistischer Strategien übernommen hat.
Zum Verhältnis Wirtschaftsimperialismus und Krieg hat bereits Ernst Bloch grundsätzlich ausgeführt: "Der moderne Krieg kommt aus dem kapitalistischen Frieden und trägt dessen schreckliche Züge. Kampf um Absatzmärkte, Konkurrenzkampf mit allen Mitteln sind dem Kapital eingeschrieben, so kann es keinen ewigen Frieden halten, so bilden die Imperialismen die Explosionssphäre eines dauernden Vorkrieges."(5)
Kann aus der Europäischen Union eine europäische Friedensordnung erwachsen?
Dem Begriff einer internationalen Friedensordnung liegt die Idee des positiven Friedens zugrunde. Notwendigerweise müssen ihr zwei Bedingungen vorausgehen: Zum einen müssen alle Kriegshandlungen eingestellt werden, zum anderen muß weiter die Forderung nach allgemeiner, kontrollierter Abrüstung erfüllt sein.
Zwar findet sich in dem Entwurf der Verfassung für Europa bereits in der Präambel das Bekenntnis, "auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in der Welt hinzuwirken"(6), und es wird als oberstes Ziel der Union deklariert, "den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern" (Art. I 3,1). Doch lassen die näheren inhaltlichen Ausführungen des Verfassungsentwurfs keinen Zweifel daran, daß diese Friedensverpflichtung kaum mehr als ein formales Bekenntnis ist. Denn in den Bestimmungen zur gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik heißt es dann: "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den operativen Bedarf [an Waffen] zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern." (Art. I 40,3).
Es fehlt also jeder positive Ansatz, den Krieg als Mittel der Politik zu ächten und eine umfassende Abrüstung einzuleiten.(7) Vielmehr soll die Disposition zum Krieg in der Europäischen Union weiterhin aufrecht erhalten werden. Neue militärische Abenteuer sind vorprogrammiert. Somit verfolgt das Friedensgebot des Verfassungsentwurfs, wenn nicht eine bloß deklaratorische Absicht mit ihm verbunden ist, allenfalls ein Friedensziel im negativen Sinn, nämlich den heißen Krieg vom Staatenbund der EU fernzuhalten.
Die Friedensfähigkeit der Europäischen Union hängt zudem eng mit ihrer demokratischen Konstitution zusammen. Diese führt uns zu den von Immanuel Kant erörterten Rechtsbedingungen, die einen positiven Friedenszustand zwischen den Staaten erst ermöglichen. Solche Rechtsbedingungen sind, wenn von dem noch nicht näher ausformulierten Weltbürgerrecht abgesehen wird, völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Natur. Das Völkerrecht regelt traditionell das Zusammenleben zwischen den Völkern in den Nationalstaaten, so wie es bis heute in den Grundlagen der Charta der Vereinten Nationen festgelegt ist.
Für die UNO ist das unbedingte Friedensgebot oberste Maxime in den internationalen Beziehungen: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen," - so beginnt die UN-Charta, - "fest entschlossen, künftige Geschlechter von der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat ...", um dann im Artikel 1 die obersten Ziele der Vereinten Nationen zu beschreiben, nämlich
Hier ist also die internationale Kooperation in allen übergreifenden Fragen bei Achtung der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Völker Leitlinie des positiven Friedensbezuges.
Neben den völkerrechtlichen Bedingungen ist aber auch in staatsrechtlicher Hinsicht die Verfaßtheit eines Staates für das Zusammenleben mit anderen Staaten in den internationalen Beziehungen von friedensrelevanter Bedeutung. Denn erst eine - nach Kant - republikanische Verfassung, in der die Prinzipien von Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit für alle gesichert sind, besitzt eine friedensfunktionale Bedeutung und begünstigt die Etablierung einer internationalen Rechtsordnung in völkerrechtlicher Hinsicht.(8)
Jürgen Habermas weist darauf hin, daß in einem politischen Gemeinwesen die Bürger als Autoren des Rechts und nicht als bloße Adressaten des Rechts zu gelten haben. Besonders im grundlegenden Prozeß der Verfassungsgebung müssen die assoziierten Bürger aktiv beteiligt sein. Nur auf einem derartigen demokratischen Weg kann die notwendige Legitimität aus Legalität erzeugt werden.(9)
Der Entwurf der Verfassung der Europäischen Union ist jedoch von einem Konvent ausgearbeitet worden, der vom Europäischen Rat, also den Vertretern der Regierungen, einberufen wurde. Relevante gesellschaftliche Gruppen haben nicht mitgewirkt. Die europäischen Völker sind im Konvent nicht repräsentiert. Ja mehr noch, auch nachträglich wird das Volk kaum befragt. Referenden besitzen in Deutschland, England, Spanien und Belgien keine Rechtsgrundlage; in anderen europäischen Ländern wie Polen, Schweden und Ungarn sind Volksabstimmungen möglich, aber vom Ergebnis her nicht bindend.(10)
In den Entscheidungen der EU über übergeordnete wirtschaftliche und politische Fragen, bis hin zu den im Verfassungsentwurf kaum thematisierten Weltproblemen, wird eine direkte Bürgerbeteilung schlechthin übergangen. Die mangelnde Beteiligung der Bürger an der politischen Willensbildung innerhalb der Europäischen Union erweist sich jetzt schon als fatal und wird, wenn sie nicht geändert wird, über kurz oder lang zu einer Legitimitätskrise führen.
Ein wichtiges Indiz für eine demokratische Konstitution einer Assoziation ist seit John Locke und Montesquieu (1689-1755) die Gewaltenteilung, also die gegenseitige Unabhängigkeit der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen Gewalt. Damit der politische Souverän die legislative Gewalt nicht mißbrauchen kann, wird dessen Gewalt von der exekutiven und richterlichen Gewalt getrennt.
Tatsächlich ist in der Europäischen Union das Prinzip der Gewaltenteilung nicht streng gewahrt. Das EU-Parlament, das einzige direkt gewählte Organ, hat keine legislative Gewalt, sondern nur Mitwirkungsrechte und Beratungsfunktion (Art. 19,1). Dagegen besitzt die Europäische Kommission, die ernannt und nicht gewählt wird (Art. III-250), das Monopol auf Gesetzesinitiative (Art. 25,2). Sie ist neben dem Ministerrat zugleich Exekutivorgan der Union (Art. 25,1). Selbst die richterliche Gewalt ist eingeschränkt; denn dem Europäischen Gerichtshof wird eine Zuständigkeit für die Außen- und Sicherheitspolitik abgesprochen.(11)
In der Praxis wird eine Demokratie schließlich daran gemessen, wie weit die Menschenrechte eingehalten werden und ob es in sozialer Hinsicht gerecht zugeht. Nach Platon besteht Gerechtigkeit ganz einfach darin, daß jeder das Seinige hat und tut(12) - also jedem nach seinen Fähigkeiten und nach seinen Bedürfnissen. Die soziale Gerechtigkeit korrespondiert also gleichermaßen mit dem, was der Einzelne leistet und zum Leben braucht.
In der Europäischen Union dominiert dagegen einseitig die neoliberale Ideologie einer Leistungsgerechtigkeit, nach der der Leistungsfähige belohnt wird und der Schwache auf der Strecke bleibt. Überhaupt sind die wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Umsetzungen in den einzelnen Politikbereichen der Europäischen Union in neoliberaler Handschrift geschrieben. Die wirtschaftlichen Zielvorgaben mit der Freiheit für den Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sollen den Europäischen Binnenmarkt verwirklichen, also die umfassende Privatisierung der öffentlichen Güter ohne Einflußnahme der Gemeinwesen vorantreiben.
Notwendige Bedingungen für ein friedensfähiges Europa
In absehbarer Zeit - so sind die voranstehenden Überlegungen zusammenzufassen - wird sich eine europäische Friedensordnung, die der Idee des positiven Friedens verpflichtet ist, nicht verwirklichen lassen. Dennoch, fragt man nach den Gesinnungen und Willensäußerungen der Bürger, so haben die großen Friedenskundgebungen in den verschiedenen Ländern vom 15. Februar 2003 gegen den Irak-Krieg der USA einen unbedingten Friedenswillen bekundet. Jürgen Habermas und der kürzlich verstorbene französische Philosoph Jacques Derrida haben in diesem Zusammenhang von einer Wiedergeburt Europas gesprochen. Mit diesem Signal für die Schaffung einer europäischen Öffentlichkeit sei das Bild eines "friedlichen, kooperativen, dialogfähigen Europas" entworfen worden. Dieses Signal zum Aufbau eines friedlichen Europa müßten die Regierenden aufgreifen und in eine "Politik der Zähmung des Kapitalismus" überführen.(13)
Damit ist eine erste notwendige Bedingung für einen Politikwechsel in Europa genannt. Aber ist der Kapitalismus überhaupt zu zähmen?
Es entspricht seinem Wesen, auf ein ständiges Mehr, auf wachsende Warenangebote und Märkte ausgerichtet zu sein. Die einst freiheitliche, republikanische Gesellschaft, repräsentiert durch den Begriff der Polis, ist in ein großes Warenhaus verwandelt und der politische Bürger zu einem Konsumenten entmündigt worden, dessen Wertschätzung sich nach Einkommen und Kaufbereitschaft richtet. Immer stärker drängt das Kapital darauf, alle Dinge dieser Welt in eine Ware zu verwandeln und selbst die menschlichen Beziehungen nach den Vorgaben des Marktes zu regeln. Was also könnte den Kapitalismus da noch zähmen? Doch nur die Wahrnehmung seines Selbstwiderspruches, daß die grenzenlose Profitgier das eigene Fundament zerstört; nur die Einsicht, daß es natürliche Grenzen des Wachstums und damit auch der Profite gibt.
Die verwundbarste Stelle der Wachstumsgesellschaft ist immer noch die Versorgung mit billiger Energie. Doch sind die fossilen Brennstoffe nicht unerschöpflich. Eine Gruppe von Fachleuten um den irischen Erdölgeologen Colin Campbell hat kürzlich vor dem bald erreichten Höhepunkt der weltweiten Erdölproduktion gewarnt. Dieser Förderhöhepunkt (Peak Oil) wird bei wachsender Nachfrage, besonders aus China, etwa 2008 erreicht. Kann die Erdölförderung nicht weiter erhöht werden, ist eine Explosion der Öl- und Energiepreise und eine Depression der Weltwirtschaft zu erwarten.(14)
Letztlich geht es bei der Zähmung des Kapitalismus vor allem um die Besitzstandswahrung der sozialen Güter, die in langjährigen Arbeitskämpfen und unter der Bedingung der Systemkonkurrenz zwischen Ost und West errungen wurden. Den Kapitalismus zu zähmen kann gegenwärtig nur heißen, die neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik zu stoppen. Hier geht es um nicht weniger als um die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen, also um den Schutz der öffentlichen Güter wie Gesundheit, Wasser und Verkehr, Bildung und Kultur, um die weitere Bereitstellung von qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen. Deren drohende Privatisierung ist eine schwer-wiegende Beeinträchtigung der grundlegenden Persönlichkeitsrechte und der sozialen und kulturellen Menschenrechte. Die errungenen sozialen Rechte sind in demokratischen Mitbestimmungs- und Entscheidungsprozessen gegen die Umsetzung der neoliberalen Grundsätze des europäischen Binnenmarktes zu verteidigen.(15)
Eine zweite Grundbedingung für ein friedensbereites Europa hängt eng mit der ersten zusammen und entspricht dem Kantschen Postulat, als Vorbedingung eines dauerhaften Friedens die stehenden Heere abzuschaffen, die andere Staaten mit Krieg bedrohen und das Wettrüsten vorantreiben.(16) Es liegt - wie schon ausgeführt - im Selbstinteresse einer Assoziation, daß allgemein abgerüstet wird und so Angriffskriege und militärische Interventionen von den Voraussetzungen her unterbunden werden.
Eine strategische Umorientierung der Politik, weg von der Angriffsarmee, weg von der Option einer weltweiten militärischen Einmischung, hin zu einer Politik weltweiter Kooperation und Ursachenbekämpfung von Verelendung, Hunger und Gewaltbereitschaft, setzt erhebliche finanzielle Mittel frei. Diese Gelder werden dringend für den inneren Aufbau eines friedensfähigen Europa, für Bildung und Ausbildung, für alternative Energien und Klimaschutz und für die Lösung der anstehenden sozialen Probleme benötigt. Mit dem Terrorismus, den es zu bekämpfen gilt (Art. III-210,1), wird selbst in dem europäischen Verfassungsentwurf ein Feindbild festgeschrieben, wohl absichtlich in vager Formulierung. Bei Bedarf kann dann für Terrorismus vom Europäischen Rat ein Schurkenstaat, eine mißliebige politisch-religiöse Gruppe oder ein Diktator eingesetzt werden, um den beabsichtigten militärischen Angriff in Übereinstimmung mit der Verfassung zu bringen und so formal zu rechtfertigen.
Hierzu erhebt Adolf Muschg, Schweizer Schriftsteller und Präsident der Berliner Akademie der Künste, seine warnende Stimme: "Europa hat lernen müssen, den Preis von Siegen zu bedenken. Die Erfahrung sagt den Europäern, daß der Krieg gegen den Terrorismus heute mehr Feinde erzeugt, als er überwinden kann, und damit selbst zu den Übeln gezählt werden muß, die er auszurotten behauptet. Die Kreuzzüge der Vergangenheit sind von Europa ausgegangen, darum ist es dafür nicht mehr zu haben."(17)
Schließlich ist noch eine dritte notwendige Bedingung zu nennen, die leicht übersehen wird: Die Bürger müssen das Heft zum Handeln selbst in der Hand haben, sie müssen sich einmischen, wo es nur irgend geht, wenn es um das eigene Wohl und um das der Gemeinschaft geht. Sie müssen unmittelbar teilhaben am politischen Leben - das ist der Grundgedanke der partizipativen Demokratie, wie er formal auch im Verfassungsentwurf festgelegt ist (Art. 46). Dort ist allerdings nur von einem Austausch von Ansichten (Art. 46,1), von einem offenen Dialog zwischen den Organen der EU und der Zivilgesellschaft (Art. 46,2) sowie von Anhörungen der Betroffenen durch die Europäische Kommission (Art. 46,3) die Rede.
Jedoch erstarrt die lebendige Demokratie im Formal-Demokratischen. Die Bürger sehen sich von lebenswichtigen Entscheidungen ausgeschlossen und stehen dem Institutionen-Gewirr der EU mißtrauisch gegenüber. Dieses demokratische Manko ist selbst von dem designierten Kommissionspräsidenten Barroso wahrgenommen worden, der eine Kommissarin für Transparenz und Bürgerkontakte benannt hat, um den Bürgern Europa zu erklären. Große Worte sollen künftig die unzulänglichen demokratischen Prozesse schönreden. Die Zivilgesellschaft verfügt aber selbst über eine mächtige Stimme, die von den Herrschenden in Wirtschaft und Politik gefürchtet ist.
Eine lebendige Demokratie, in der der oberste Souverän den allgemeinen Willen verwirklicht, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Weg zu Frieden und sozialer Gerechtigkeit. Die mangelnden demokratischen Strukturen und Entscheidungsprozesse zeigen an, wie weit die Europäische Union davon entfernt ist, den Aufbau einer internationalen Friedensordnung zu verwirklichen.
Autor: Prof. Dr. Volker Bialas
Wissenschafts- und Philosophiehistoriker, München